Auszeichnung zur Top Kanzlei Medizinrecht 2021 von der Wirtschaftswoche

LANGES LEID STATT SCHNELLER LINDERUNG: BEHAND­LUNGS­FEHLER.

Ein kleiner Schnitt. Eine kurze Narkose. Eine schnelle Genesung. Standard-OP. So hatte es der Arzt gesagt. Doch dann kommt alles anders: Sie sind nach der OP deutlich stärker beeinträchtigt als vorher, vielleicht sogar massiv behindert. Der Grund: womöglich ein Behandlungsfehler. Wenn Sie diesen Verdacht hegen, sollten Sie ihm auf den Grund gehen. Wir unterstützen Sie bei der Aufarbeitung und sorgen dafür, dass Sie angemessen entschädigt werden.

 

Dabei sind Begriffe wie „Ärztefehler“, „Ärztepfusch“, „Behandlungsfehler“, „Fehlbehandlung“ und „Falschbehandlung“ nur teilweise richtig. Manchmal handelt es sich nicht oder nicht nur um individuelles Versagen, sondern um einen „Systemfehler“. Dann etwa, wenn die Klinik unter ökonomischem Druck steht und Einsparungen für eine Unterbesetzung sorgen. Oder wenn die Zusammenarbeit verschiedener Abteilungen nicht unmissverständlich geregelt ist.

 

Zu weiteren Fehlerquellen gehören:

  • eine unvollständige OP-Vorbereitung
  • die falsche Operationsmethode
  • eine unzureichende oder völlig fehlende Aufklärung über die bestehenden Behandlungsmöglichkeiten
  • verspätete Reaktionen
  • fehlende technische Ausstattung
  • mangelndes Fachwissen
Mehr zu Aufklärungs- und Behandlungsfehlern erfahren

Jetzt stellen sich wichtige Fragen, die nicht ohne Weiteres zu beantworten sind:

  • Habe ich als Geschädigter Anspruch auf eine Entschädigung?
  • Kann ich Schmerzensgeld und Schadensersatz verlangen?
    Was umfasst der Schadensersatz?
  • Ist der Ausfall von Verdienst abgedeckt?
  • Muss das Haus oder die Wohnung oder das Auto womöglich umgebaut werden?
  • Wer trägt die Kosten für vielversprechende, aber teure Therapien?

 

Gemeinsam mit Ihnen finden wir die entsprechenden Antworten. Bei Bedarf aktivieren wir dazu auch qualifizierte medizinische Sachverständige, die für Sie und uns Gutachten erstellen und greifen auf unsere Kontakte zu Krankenversicherern und Pflegeversicherern zurück. Insbesondere aber erhalten Sie von uns so früh wie möglich eine realistische, nicht schöngefärbte Aussage dazu, ob es aussichtsreich ist, sich zu streiten oder nicht.