Ein Behandlungsfehler kann das Leben eines Menschen von Grund auf verändern. Eine einzelne Entscheidung kann durch Fahrlässigkeit oder Fehleinschätzungen zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgeschäden führen, sowohl körperlich als auch seelisch.
Betroffene stehen dann plötzlich vor einer ungewissen Zukunft, geplagt von Schmerzen, Ängsten und der Frage, ob sie jemals wieder ein normales Leben führen können. Auch wenn nichts das entstandene Leid wieder gut machen kann, gibt es ein Recht auf Entschädigung: den Ersatz materieller Schäden, wie beispielsweise Zuzahlungen, Pflegekosten, Verdienstausfall etc., und Schmerzensgeld für das erlittene Leid und die Schmerzen.
In diesem Artikel erläutern wir Ihnen verständlich und detailliert, wann ein Behandlungsfehler vorliegt, welche rechtlichen Schritte Sie unternehmen können und wann anwaltliche Unterstützung notwendig wird.
Nicht jede gesundheitliche Komplikation nach einer medizinischen Behandlung ist automatisch auf einen Fehler zurückzuführen. Eine medizinisch vertretbare Behandlung ist nicht deshalb fehlerhaft, weil sich im Nachhinein herausstellt, man hätte es besser machen können.
Entscheidend ist, ob der behandelnde Arzt/Ärztin oder das medizinische Personal gegen die anerkannten medizinischen Standards verstoßen hat.
Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. hierzu u.a. BGH v. 23.2.2021, Az. VI ZR 44/20) gibt der Facharztstandard Auskunft darüber, welches Verhalten von einem gewissenhaften und aufmerksamen Arzt in einer konkreten Behandlungssituation aus der berufsfachlichen Sicht seines Fachbereiches zum Zeitpunkt der Behandlung vorausgesetzt und erwartet werden.
Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften spielen eine entscheidende Rolle, um diese Voraussetzungen gedanklich ausfüllen zu können.
Sowohl in einer Arztpraxis wie auch in einem Krankenhaus muss eine Behandlung nach dem jeweiligen Facharztstandard sichergestellt sein. Der Behandler muss sich und seine Behandlung also daran messen lassen.
Weicht die Behandlung von diesen Standards ab, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung, insbesondere einen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Gerade weil es Situationen gibt, in denen die Grenze zwischen einem Behandlungsfehler und einer vertretbaren medizinischen Entscheidung fließend ist, ist das Fachwissen eines Fachanwalts für Medizinrecht besonders wertvoll, um die Umstände Ihrer Behandlung zu beurteilen und um Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.
In der juristischen Praxis begegnen uns immer wieder ähnliche Fälle von Behandlungsfehlern. Einige Beispiele für Behandlungsfehler sind:
Eine CT oder MRT bei eindeutigen Schlaganfallsymptomen wird unterlassen.
Ein Patient erhält ein Medikament, auf das er allergisch reagiert, obwohl die Allergie in seiner Krankenakte vermerkt ist. Infolge der falschen Medikation erleidet er einen anaphylaktischen Schock.
Eine offensichtliche Fraktur auf einem Röntgenbild wird übersehen und lediglich eine Verstauchung diagnostiziert. Die anschließende Versorgung der Fraktur ist weitaus komplizierter.
Nach einer Knieprothesen-Operation infiziert sich die Wunde mit multiresistenten Keimen, da Hygienevorschriften in der Klinik nicht konsequent eingehalten wurden. Es droht die Amputation des Unterschenkels.
Jeder dieser Fälle zeigt: Behandlungsfehler können gravierende Folgen für die Gesundheit und Lebensqualität eines Patienten haben.
Neben einem Behandlungsfehler spielen oftmals auch Aufklärungsversäumnisse rund um die Behandlung eine entscheidende Rolle.
Eine Fehldiagnose kann ebenso gravierende Folgen haben wie ein Behandlungsfehler.
Sie führt dazu, dass eine Krankheit nicht oder falsch behandelt wird, was den Zustand des Patienten erheblich verschlimmern kann. Fehldiagnosen entstehen oft durch:
Ärzte und auch nichtärztliches Personal haben nur wenige Minuten Zeit für ihre Patienten, was zu überhasteten, voreiligen Entscheidungen führen kann.
Wichtige Vorerkrankungen oder Symptome werden nicht abgefragt und/oder nicht ausreichend berücksichtigt.
Bildgebende Verfahren wie CT oder MRT können falsch interpretiert werden
In der Praxis kommen Irrtümer bei der Diagnosestellung nicht selten vor. Ob der Diagnoseirrtum ein vorwerfbares Versehen des Behandlers beinhaltet, ist vielfach schwierig zu beurteilen. Denn bereits Symptome einer Erkrankung sind nicht immer eindeutig und können auf die verschiedensten Ursachen hinweisen. Auch kann jeder Patient wegen der Unterschiedlichkeiten des menschlichen Organismus die Anzeichen ein und derselben Krankheit in anderer Ausprägung aufweisen. Dies beinhaltet, dass der Diagnoseirrtum (ein Befund ist erhoben, wird aber nicht richtig ausgewertet) durchaus vertretbar sein kann.
Das ist der Grund, weshalb sich Behandler gern auf einen aus ihrer Sicht belanglosen Diagnoseirrtum beziehen, um sich gegen Haftungsansprüche zu wehren.
Man kann festhalten: Ein Diagnosefehler kann ohne weiteres einen Fehler bei der Behandlung darstellen, muss es aber nicht. Die Beurteilung, ob es sich um eine vertretbare bzw. noch vertretbare Fehldiagnose darstellt, ist oftmals schwierig.
Grundsätzlich obliegt es dem Patienten nachzuweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dieser zu einem Gesundheitsschaden geführt hat. Das ist auch nach Einführung des Patientenrechtegesetzes (zur Beweislast §§ 630h I-V, 630f BGB) so.
Die Beweisführung kann Schwierigkeiten bereiten, insbesondere dann, wenn medizinische Dokumente fehlen oder lückenhaft sind und der Patient den Behandlungsablauf anders vor Augen hat, als es schriftlich festgehalten wurde.
Für den Patienten können aber auch Beweiserleichterungen greifen.In besonders schwerwiegenden Fällen (gemeint sind Verstöße gegen eindeutig gesicherte medizinische Erkenntnisse und bewährte ärztliche Behandlungsregeln und Erfahrungen) spricht man von einem groben Behandlungsfehler. In solchen Fällen kehrt sich die Beweislast um: Nun muss der behandelnde Arzt oder die Klinik nachweisen, dass der entstandene Schaden nicht durch sein fehlerhaftes Verhalten verursacht wurde..
Bei der Beurteilung, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht, nimmt der medizinische Sachverständige eine tragende Rolle ein, und zwar nicht nur in der gerichtlichen Auseinandersetzung.
Schon außergerichtlich kann es wertvoll sein, die eigene Position durch ein Gutachten zu untermauern.
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) erstellt häufig solche Gutachten, jedoch können auch private Sachverständige eine detaillierte und unabhängige Einschätzung liefern.
Spätestens in einer gerichtlichen Auseinandersetzung beauftragt das Gericht einen Sachverständigen.
Wenn ein schadensursächlicher Behandlungsfehler bewiesen ist, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung.
Das Schmerzensgeld (Anknüpfungspunkt ist § 253 BGB) dient dem Ausgleich immaterieller Schäden. Es geht um die erlittenen Schmerzen, Ihr Leiden, die Lebensqualität, die Sie eingebüßt haben bzw. nicht mehr haben. Und auch der Gesichtspunkt der Genugtuung bleibt nicht außer Betracht.
Um einen Einblick zu geben, seien hier Beispiele für Schmerzensgeldsummen aus bereits ergangenen Urteilen aufgeführt:
Verletzung | Schmerzensgeld | Urteil |
Brandblasen am Sprunggelenk nach fehlerhafter Wärmebehandlung (Heilpraktiker) mit schwierigem Heilungsverlauf | 2.500 € | LG Bonn, 19.6.2015 Az. 9 O 234/14 |
Verbleib einer abgebrochenen Trokarspitze im Kniegelenk des Operierten nach einer Arthroskopie; dadurch Knorpelschaden | 20.000 € | OLG Oldenburg 24.10.2018 Az. 5 U 102/18 |
Fehlerhafte Behandlung einer Hüftfehlbildung nach der Geburt mit nachfolgenden Operationen und Einschränkungen bei der Streck-, Beuge- und Abspreizfähigkeit der Hüftgelenke | 25.000 € | OLG Brandenburg 8.4.2003 Az. 1 U 26/00 |
Befunderhebungsfehler nach Bandscheibenoperation mit Verletzung des nervus peronäus und daraus folgender Fußheber- und Zehenheberparese mit Sensibilitätsstörungen | 30.000 € | OLG Saarbrücken 10.11.2010 Az. 1 U 380/08-114 |
Geburtsschaden eines Neugeborenen: Plexusparese des rechten Arms infolge einer fehlerhaft behobenen Schulterdystokie mit dauerhafter Funktionsfähigkeit des rechten Arms und der rechten Hand | 65.000 € | OLG Celle 2.9.2013 Az. 1 U 88/12 |
verspätete und fehlerhafte Bandscheibenoperation mit weitreichenden Lähmungserscheinungen | 180.000 € | OLG Koblenz 29.10.2009 Az. 5 U 55/09 |
Schwerer hypoxischer Gehirnschaden durch Sauerstoffunterversorgung vor der Geburt; das Neugeborene ist schwerstbehindert | 550.000 € | OLG Koblenz 15.1.2020 Az. 5 U 1599/18 |
Verspätete Behandlung einer Meningokokkensepsis mit schwerster und dauerhafter Schädigung eines 5-jährigen | 800.000 € | OLG Oldenburg 18.03.2020 Az. 5 U 196/18 |
Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor dem Hintergrund eines Behandlungsfehlers ist ohne juristische Unterstützung im Grunde nicht zu bewältigen.
Wir als erfahrene Patientenanwälte helfen bei der Überprüfung des von Ihnen ins Auge gefassten Behandlungsfehlers, helfen bei der Beweisführung und der Einschätzung und Durchsetzung einer entsprechenden Entschädigung.
Wer von einem möglichen Behandlungsfehler betroffen ist, sollte nicht zögern, eine professionelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Der Weg zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche, einschließlich eines Schmerzensgeldes, ist komplex. Wir wissen, worauf es ankommt, begleiten Sie Schritt für Schritt und nehmen Ihnen die rechtliche Last von den Schultern, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.
Der erste und grundlegende Schritt ist das Zusammentragen der wesentlichen Erkenntnisquellen.
Wir beschäftigen uns mit Ihren Angaben im Detail.
Wir fordern die maßgeblichen Behandlungsunterlagen an. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Patientenakte oder das Anfordern einer vollständigen Kopie ist in § 630 g BGB geregelt.
Wir nutzen unsere Expertise und langjährige Erfahrung und bewerten Ihren Fall medizinjuristisch.
Wir beraten außerdem dazu, ob ein medizinisches Sachverständigengutachten schon außergerichtlich eingeholt werden sollte. Dabei wägen wir sorgfältig Kosten und Nutzen ab, um für Ihren individuellen Fall die beste Entscheidung zu treffen.
Wir verfassen für Sie professionelle Schreiben an die verantwortliche Klinik und/oder den Behandler, in dem wir klar und fundiert Ihre Ansprüche darlegen.
Die Erfahrung zeigt, dass ein medizinisch und juristisch gut aufgestelltes Anspruchsschreiben ein wesentlicher Schritt ist, um eine Entschädigung durchzusetzen zu können.
Eine außergerichtliche Einigung dient der Vermeidung eines langwierigen Gerichtsverfahrens und erspart Ihnen emotionalen Stress.
Gemeinsam mit Ihnen wägen wir ab, ob eine außergerichtliche Einigung in Ihrem Fall sinnvoll ist oder ob der Weg vor Gericht bessere Aussichten bietet.
Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, scheuen wir nicht davor zurück, Ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.
Bei (Schmerzensgeld-) Klagen, mit denen eine Entschädigung über 5.000,00 € verlangt wird, müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen.
Wir verfügen über umfassende Expertise, so dass Sie mit uns einen kompetenten Partner an Ihrer Seite haben, der weiß, worum es geht und worauf es ankommt.Dank unseres Netzwerks aus renommierten medizinischen Sachverständigen, Patienteninitiativen (wie AKG e.V. und Plexuskinder e.V.) sowie Kontakten zu Kranken- und Pflegekassen sind wir optimal aufgestellt.
Die Kosten einer außergerichtlichen Auseinandersetzung und eines Rechtsstreits sollten Sie nicht davon abhalten, Ihre Ansprüche nach einem Behandlungsfehler durchzusetzen.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Wir erörtern diese mit Ihnen und stellen sie Ihnen transparent dar. Es ist wichtig, dass die Angst vor den Kosten Sie nicht davon abhält, Ihr Recht auf Entschädigung durchzusetzen.
Die Zusammenarbeit mit führenden Prozessfinanzierern, wie beispielsweise LEGIAL, ist uns vertraut. Wir vermitteln Ihnen gern den Kontakt oder fragen dort unter Einbeziehung unserer medizinrechtlichen Einschätzung eine Finanzierung für Sie an.
Ein oft unterschätzter Aspekt der Begleitung durch einen Fachanwalt/eine Fachanwältin für Medizinrecht ist die emotionale Entlastung, die Sie erhalten.
Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit Versicherungen, Ärzten und Kliniken, sodass Sie sich komplett auf Ihre Genesung konzentrieren können.
Auseinandersetzungen rund um das Thema Behandlungsfehler sind nicht nur ein rechtlicher, sondern auch ein emotionaler Kampf. Doch Sie müssen ihn nicht allein führen. Wir stehen an Ihrer Seite und setzen alles daran, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Ersteinschätzung.