Auszeichnung zur Top Kanzlei Medizinrecht 2021 von der Wirtschaftswoche

WIR MACHEN NICHT ALLES WIEDER GUT. ABER VIELES BESSER.

Die Beeinträchtigung Ihrer Gesundheit kann auch die höchste Geldsumme nicht wettmachen. Schmerzensgeld und Schadensersatz helfen jedoch ungemein bei der Bewältigung Ihrer neuen Lebenssituation. Das fängt bei den Kosten für etwaige Pflegekräfte an und hört bei Zuzahlungen für eventuelle Therapien noch lange nicht auf. Wir helfen Ihnen zuverlässig dabei, Ihre Ansprüche nach einem Geburtsschaden respektive Behandlungsfehler durchzusetzen.

 

Dazu klären wir zunächst für Sie und gemeinsam mit Ihnen, ob Ansprüche bestehen und ob sie gegenüber Kliniken und/oder Ärzten und deren Haftpflichtversicherungen durchgesetzt werden können. Wir verhandeln außergerichtlich mit Versicherern und – wenn das nicht zum Erfolg führt – erheben Klage und vertreten Sie vor Gericht, um ein gerechtes und für Sie oder Ihr Kind gutes Urteil zu erreichen. Zahlreiche erfolgreiche Mandate aus unserer Vergangenheit geben dieser Vorgehensweise Recht.

mehr zu Geburtsschäden mehr zu Behandlungsfehlern

TRANSPARENZ TRIFFT KOMPETENZ: SO ARBEITEN WIR.

Obgleich jeder Fall anders ist, gibt der folgende Ablauf Ihnen ein gutes Verständnis dafür, wie die Zusammenarbeit mit NÄTHER I KRÜGER I PARTNER verläuft:

 

  • Im ersten Schritt beschaffen wir uns die kompletten Unterlagen aller Kliniken, Ärzte und Therapeuten, die an der Behandlung, um die es geht, beteiligt waren. Diese Unterlagen arbeiten wir sorgfältig durch und erkennen, ob Fehler unterlaufen sind.
  • Häufig ist es hilfreich, medizinische Gutachter zu Rate zu ziehen. Wir verfügen über ein großes Netzwerk qualifizierter, kompetenter und namhafter Mediziner, die auch Ihren Fall begutachten können.
  • Die Ergebnisse fassen wir für Sie zusammen und erläutern Ihnen, welches weitere Vorgehen Sinn ergibt. Sie erfahren von uns, in welcher Höhe gegebenenfalls Ansprüche bestehen und wie diese durchgesetzt werden können: entweder in Verhandlungen oder vor Gericht.
  • Wir übernehmen sämtlichen Schriftverkehr mit Ärzten und Kliniken, gegnerischen Versicherungen und Anwälten. Mit Ihrer Kranken-/Pflegeversicherung arbeiten wir vertrauensvoll zusammen und verfügen auch über ausgezeichnete Kontakte zu Landschaftsverbänden und Landratsämtern. Ihren Rechtsschutzversicherer informieren wir fortlaufend.
  • Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben und Ihnen die Finanzierung Probleme bereitet, dann haben wir Prozessfinanzierer zur Hand, die Ihnen zur Seite stehen.
  • Schon zu Beginn unserer Zusammenarbeit klären wir Sie über anfallende Kosten und zu erwartende Ergebnisse auf.