Die Geburt eines Kindes ist für viele ein besonderer Moment. Wenn aber medizinische Fehler zu einem Geburtsschaden führen, steht für betroffene Familien plötzlich die Welt still.
Pläne, Träume und Hoffnungen treten hinter der Realität, ein verletztes oder schwer beeinträchtigtes Kind zu haben, zurück. Als Eltern haben Sie Rechte, um für Ihr Kind eine angemessene Entschädigung für das erfahrene Leid zu erhalten und die Versorgung des Kindes sicherzustellen. Und auch die Kindesmutter kann durch die Geburt einen schwerwiegenden gesundheitlichen Schaden davontragen, der ihr bisheriges Leben auf den Kopf stellt.
Wir als erfahrene Anwälte für Geburtsschäden können Sie dabei unterstützen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und eine gerechte Entschädigung zu erhalten.
Als Geburtsschaden bezeichnen wir gesundheitliche Schäden des neugeborenen Kindes wie auch der Kindesmutter, die während der Schwangerschaft, im Zusammenhang mit der Geburt oder unmittelbar nach der Entbindung entstanden sind bzw. auftreten.
Es ist eine der größten Herausforderungen zu bestimmen, ob eine etwaige Behinderung des Kindes tatsächlich durch einen Behandlungsfehler verursacht wurde oder ob sie möglicherweise genetisch angelegt war bzw. unverschuldet entstanden ist.
Und auch Geburtsverletzungen der Mutter sind nicht stets auf einen Behandlungsfehler oder auf ein Aufklärungsversäumnis zurückzuführen.
Denn rund um Schwangerschaft und Geburt kann es zu ernsthaften Komplikationen kommen, in deren Folge die Gesundheit am Ende weitreichend in Mitleidenschaft gezogen ist. Dies kann Schicksal sein. Nicht jede Komplikation ist automatisch ein Fehler. Ein Geburtsschaden oder Geburtsverletzungen können auch ohne ärztliches Verschulden auftreten.
Kritisch muss man die Fälle betrachten, in denen es um vermeidbare Gesundheitsschäden geht.
Mit rechtlichen Konsequenzen für die Ärzte, Krankenhäuser und Hebammen ist ein Geburtsschaden dann verbunden, wenn sich nachweisen lässt, dass die Behandlung nicht nach den im Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards (vgl. § 630 a II BGB) erfolgt ist. Oder aber es ist gegen Aufklärungspflichten (vgl. § 630 e BGB) verstoßen worden.
Ein Geburtsschaden gilt dementsprechend dann als Behandlungsfehler, wenn er durch fehlerhafte ärztliche Entscheidungen oder unterlassene Maßnahmen entstanden ist und vermeidbar gewesen wäre.
Fehlerhafte CTG-Überwachung: Frühwarnzeichen eines Sauerstoffmangels bleiben unbemerkt.
Fehlerhafte Behandlung einer Risikoschwangerschaft : Ein Schwangerschaftsdiabetes wird übersehen oder nicht ausreichend behandelt.
Verzögerte Notfallmaßnahmen: Die Notwendigkeit einer Sectio wird zu spät oder gar nicht erkannt.
Mangelnde Aufklärung: Eltern werden nicht oder nicht ausreichend über alternative Geburtsmethoden und/oder die Risiken einer natürlichen Geburt informiert.
Fehlbehandlung von Scheiden-, Dammrissen und Sphinkterverletzungen: Die Verletzung wird nicht erkannt und/oder nicht facharztgerecht versorgt.
Die Geburt ist ein hochkomplexer Prozess, bei dem selbst kleine Fehler schwerwiegende Folgen haben können. Während viele Geburtskomplikationen folgenlos bleiben, können andere zu lebenslangen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.
Manche Geburtsschäden zeigen sich sofort, andere bleiben lange unbemerkt und treten erst Jahre nach dem Geburtstrauma als Spätfolgen bei dem Kind oder der Kindesmutter in Erscheinung. In den folgenden Abschnitten erhalten Sie einen Überblick über die häufigsten körperlichen, neurologischen und psychischen Schäden, die durch geburtstraumatische Ereignisse entstehen können.
Viele Geburtsschäden betreffen den Bewegungsapparat oder entstehen durch mechanische Belastungen während der Geburt. Solche Schäden sind oft direkt erkennbar und können langfristige Einschränkungen verursachen.
Beispiele für mögliche Schäden durch Geburtstraumata beim Kind und deren Spätfolgen sind:
Schadensbild | Mögliche Spätfolgen |
Plexusparese (Plexuslähmung) | Bewegungseinschränkungen/Lähmung von Arm und Hand, Muskelatrophie, Sensibilitätsstörungen, chronische Schmerzen |
Zerebralparese | Bewegungsstörungen, Spastiken, Lähmungen |
Ein Sauerstoffmangel während der Geburt kann gravierende Folgen für die neurologische Entwicklung eines Kindes haben. Diese Schäden äußern sich in der späteren motorischen und geistigen Entwicklung.
• Ein hypoxischer Hirnschaden kann zu Epilepsie, spastischer Zerebralparese oder geistiger Behinderung führen.
• Die Periventrikuläre Leukomalazie (PVL) tritt vor allem bei Frühgeborenen auf und führt zu neurologischen Beeinträchtigungen.
• Schäden durch Überbeatmung können Lungenverletzungen hervorrufen und Entwicklungsprobleme verursachen.
Auch die Kindesmutter kann ein Geburtstrauma davontragen. Die Art der Entbindung kann eine Rolle spielen (z.B. die Saugglockengeburt) oder aber der Umstand, ob und wie Geburtsverletzungen nach der Geburt erkannt und versorgt worden sind.
Es geht insbesondere um:
Zu den typischen Folgen zählen die Harn- und Stuhlinkontinenz, Senkungsbeschwerden, erhöhtes Schmerzempfinden im Genitalbereich, Schmerzen beim Geschlechtsverkehr.
Geburtstraumata beim Kind wie bei der Mutter führen oftmals zu einer hohen emotionalen Belastung für die Betroffenen und nicht zuletzt die gesamte Familie.
Die emotionale Belastung, das Geschehene zu verarbeiten, erlangt als unmittelbare, aber auch als Spätfolge nicht selten Krankheitswert mit der Notwendigkeit, Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen.
Das Miterleben der Umstände rund um die Geburt, der Sectio, des Notkaiserschnitts, die Angst, nun ein (schwerst-) geschädigtes Kind pflegen zu müssen, wird von der Angst um die finanzielle Zukunft begleitet.
Die Symptome reichen von Panikattacken bis hin zu langanhaltender Angst und Depressionen. Eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) der Mutter ist häufig die Folge.
Bindungsstörungen beim Kind entstehen oft durch eine Trennung nach der Geburt, beispielsweise nach intensivmedizinischer Versorgung oder Frühgeburt. Diese Kinder zeigen später häufiger emotionale Unsicherheiten oder Verhaltensauffälligkeiten.
Einige Schäden machen sich erst Jahre oder sogar Jahrzehnte nach der Geburt bemerkbar. Diese sogenannten „stillen“ Spätfolgen sind schwer nachzuweisen, können aber erhebliche Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen haben:
• Es gibt Vermutungen, dass ADHS oder Lern- und Konzentrationsstörungen durch Sauerstoffmangel oder Frühgeburtskomplikationen begünstigt werden könnten.
• Fehlhaltungen und Wirbelsäulenprobleme können auf unbemerkte Geburtsverletzungen wie Beckenfehlstellungen oder Mikrotraumata zurückzuführen sein.
• Sprach- und Wahrnehmungsstörungen treten bei Kindern mit unentdeckten leichten Hirnschäden häufiger auf.
Ein Geburtsschaden kann das gesamte Leben eines Kindes und seiner Familie grundlegend verändern. Zu den emotionalen Belastungen gesellen sich oft finanzielle Herausforderungen. Betroffenen Familien wird empfohlen, sich möglichst bald an einen Anwalt für Medizinrecht zu wenden, der Erfahrung mit Geburtsschäden hat. So haben Sie die besten Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen.
Bei einem Geburtsschaden, der auf eine nicht facharztgerechte Behandlung und/oder Aufklärung zurückgeführt werden kann, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz.
Damit ist zum einen der Ausgleich des immateriellen Schadens (Schmerzensgeld) gemeint und zum anderen der Ausgleich des entstandenen und auch zukünftigen materiellen Schadens.
Bei den materiellen Schäden geht es insbesondere um den Ausgleich von Pflegekosten, um Therapiekosten, Kosten für Hilfsmittel, den behindertengerechten Umbau des Hauses oder der Wohnung sowie die Anschaffung eines behindertengerechten Autos. Schließlich gehört auch der Ausgleich eines möglichen Verdienstausfallschadens und Haushaltsführungsschadens dazu.
Ein Kind, das infolge eines durch Fehler verursachten Geburtsschadens dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt ist, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe richtet sich nach Faktoren wie dem Ausmaß der körperlichen oder neurologischen Schäden, der voraussichtlichen Lebenserwartung und dem täglichen Unterstützungsbedarf.
Die aktuelle Rechtsprechung zeigt deutliche Unterschiede in der Höhe der Entschädigungen. Bei leichteren Lähmungen liegt das zugesprochene Schmerzensgeld zwischen 30.000 Euro und 80.000 Euro. Sind hingegen schwerwiegende Hirnschäden mit dauerhaften Behinderungen und vollständiger Pflegebedürftigkeit die Folge, wurden bereits Schmerzensgelder von bis zu 800.000 Euro zugesprochen.
Ohne Frage sind die Eltern eines geburtsgeschädigten Kindes nicht nur emotional, sondern auch finanziell vor große Herausforderungen gestellt. So wird nicht selten der eigene Beruf aufgegeben, damit man sich selbst um sein Kind kümmern kann.
Das geschädigte Kind hat Schadenersatzansprüche. Dass hingegen auch die Eltern ein Schmerzensgeld und den Ersatz ihrer materiellen Schäden einfordern können, ist schwierig zu beurteilen, aber durchaus denkbar.
Insbesondere die Einbeziehung der Rechtsprechung zu den sogenannten „Schockschäden“ macht es möglich, dass Eltern für eine traumatische Geburtserfahrung mit emotionalen Schäden Schadensersatz einfordern können.
Eltern, die sich entschließen, einen Geburtsschaden juristisch aufarbeiten zu lassen, stehen vor einem komplexen Verfahren, das jedoch mit der richtigen anwaltlichen Unterstützung erfolgreich bewältigt werden kann. Der Weg zur Geltendmachung von Ansprüchen umfasst mehrere Schritte, die in einer bestimmten Reihenfolge unternommen werden sollten.
Damit ein Geburtsschaden nachgewiesen und Ansprüche rechtlich geltend gemacht werden können, ist die Hinzuziehung der Behandlungsdokumentation unerlässlich. Die Unterlagen geben Aufschluss darüber, ob vor, während und/oder nach der Geburt Fehler gemacht wurden.
Besonders wichtig sind in diesem Zusammenhang:
• CTG-Aufzeichnungen, die zeigen, wie die Herztöne des Kindes in der Schwangerschaft und während der Geburt überwacht wurden.
• Geburtsverlaufsprotokolle und ärztliche Anordnungsblätter, in denen medizinische Entscheidungen und Abläufe während der Entbindung dokumentiert sind.
• Operationsberichte, falls ein Kaiserschnitt durchgeführt wurde oder andere operative Maßnahmen notwendig waren.
Mit der Behandlungsdokumentation und einem Gedächtnisprotokoll verfügen wir über die wesentlichen Erkenntnisquellen, um den Behandlungsablauf medizinrechtlich bewerten zu können.
Idealerweise holt man ein medizinisches Gutachten ein, das das Vorliegen eines Behandlungsfehlers und/oder Aufklärungsversäumnisses und den Zusammenhang zu dem entstandenen Schaden überprüft. Es gibt zwei wesentliche Möglichkeiten:
• Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MD)
• Privatgutachten von unabhängigen Fachärzten
Viele Geburtsschadensfälle lassen sich außergerichtlich klären.
Wenn langwierige Gerichtsprozesse umgangen werden können, bedeutet das für betroffene Familien eine große emotionale und finanzielle Entlastung.
Allerdings besteht das Risiko, dass die Gegenseite versucht, die Ansprüche der Eltern und des Kindes herunterzuspielen. Ohne anwaltliche Expertise werden oft zu niedrige Entschädigungssummen angeboten. Ein Fachanwalt/eine Fachanwältin für Medizinrecht, der/die auf Geburtsschäden spezialisiert ist, kümmert sich darum, dass Ihre Ansprüche korrekt bewertet und vollständig durchgesetzt werden.
Führt die außergerichtliche Verhandlung nicht zu einer Lösung, bleibt der Klageweg.
In einem Gerichtsverfahren können sowohl ein Schmerzensgeld wie auch der Ersatz des bereits entstandenen, aber insbesondere auch des zukünftigen Schadens geltend gemacht werden.
Regelhaft wird das Gericht seine Entscheidung nicht ohne Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens bzw. nicht ohne umfangreiche Beweisaufnahmen treffen.
Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unterliegt Fristen, die unbedingt beachtet werden müssen, um den Anspruch nicht zu verlieren und ihn durchsetzen zu können.
Das Ermitteln des Verjährungszeitpunkts ist oftmals schwierig. Grundsätzlich gilt nach § 199 BGB eine regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren.
Wann genau diese Frist zu laufen beginnt, ob sie gegebenenfalls gehemmt oder unterbrochen wurde, erfordert anwaltliche Expertise.
Eine absolute Verjährungsgrenze von 30 Jahren nach der Geburt ist in jedem Fall zu beachten.
Die Spätfolgen eines Geburtstraumas beim Kind prägen oft das Leben der gesamten Familie. Gerade in dieser schweren Zeit ist es wichtig zu wissen, dass Sie nicht alleine sind.
Wie Sie im Artikel erfahren haben, gibt es rechtliche Wege, um Ansprüche auf Schmerzensgeld, Schadensersatz und langfristige Unterstützung durchzusetzen. Ob es um die kritische Analyse von CTG-Aufzeichnungen geht oder um den Nachweis von Spätfolgen wie neurologischen Schäden: Professionelle Hilfe macht den Unterschied. Kontaktieren Sie uns für eine Ersteinschätzung Ihres Falls. Wir unterstützen Sie dabei, Ihrem Kind die bestmögliche Zukunft zu sichern.