Fehler bei der PDA: übersehene Risiken bei der Geburt

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Viele werdende Mütter entscheiden sich für eine Periduralanästhesie (PDA), um den Geburtsschmerz zu lindern. In den meisten Fällen verläuft dieser Eingriff routiniert. Manchmal treten jedoch Komplikationen auf, die Schmerzen im Rücken bleiben oder nehmen sogar zu. 

Als Kanzlei, die betroffene Patientinnen vertritt, wissen wir, dass ein Fehler bei der Anästhesie Ihren Alltag mit dem Neugeborenen erschwert und langfristig belasten kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • – Aufklärungspflicht: Ärzte müssen Sie rechtzeitig über Risiken wie Nervenschäden oder langanhaltende Rückenschmerzen informieren.
  • – Dokumentationspflicht: Lücken in der Krankenakte können im Haftungsprozess zu Beweiserleichterungen für Sie führen.
  • – Schadensersatz: Neben Schmerzensgeld kommen Ansprüche auf Haushaltsführungsschaden oder Erwerbsschaden in Betracht.
  • – Fristen: Die Verjährung beträgt im Regelfall drei Jahre zum Jahresende ab Kenntnis des Fehlers.

Was ist PDA und wann kommt sie zum Einsatz?

Die Periduralanästhesie dient der regionalen Schmerzausschaltung. Der Anästhesist führt eine Kanüle in den Periduralraum der Wirbelsäule ein, um dort ein Lokalanästhetikum zu verabreichen.

Im Gegensatz zur Vollnarkose bleiben Sie bei vollem Bewusstsein. Die PDA blockiert die Schmerzweiterleitung der Nerven im Bereich des Beckens und der Beine. 

Wenn Mediziner einen Kaiserschnitt planen oder er während der Geburt notwendig wird, nutzen sie häufig die Spinalanästhesie (SPA). Dafür punktiert der Arzt den mit Nervenflüssigkeit gefüllten Raum (Subarachnoidalraum).

Eine PDA muss präzise und unter Einhaltung des sogenannten Facharztstandards durchgeführt werden. 

Das bedeutet, die Ärzte schulden Ihnen die Sorgfalt, die ein erfahrener Facharzt für Anästhesiologie in dieser Situation an den Tag legt. Verstößt Ihr behandelnder Arzt gegen anerkannte medizinische Regeln, liegt ein Behandlungsfehler vor.

Die Risiken einer PDA

Kleinere Nebenwirkungen nach einer PDA-Geburt sind keine Seltenheit. Viele Frauen klagen über vorübergehende Symptome wie Blutdruckabfall oder Zittern. 

Rechtlich relevant werden jedoch die schwerwiegenden Risiken bei einer PDA-Geburt.

Häufig berichten Mandantinnen über starke Rückenschmerzen nach einem Kaiserschnitt oder einer PDA. Lokale Schmerzen an der Einstichstelle klingen oft schnell ab. Anhaltende, ausstrahlende Rückenschmerzen nach einer Kaiserschnitt-Spinalanästhesie weisen dagegen unter Umständen auf eine Verletzung hin. 

Mögliche Ursachen für Komplikationen sind:

  • Hämatome im Wirbelkanal: 

Sie können Druck auf die Nerven ausüben und müssen sofort operativ entlastet werden.

  • Nervenverletzungen: 

Direkter Kontakt der Nadel mit Nervenwurzeln führt möglicherweise zu bleibenden Taubheitsgefühlen oder Lähmungserscheinungen.

  • Infektionen: 

Unzureichende Hygiene beim Setzen der PDA verursacht im schlimmsten Fall eine Meningitis oder Abszesse.

  • Postspinaler Kopfschmerz: 

Ein zu tiefes Eindringen der Nadel führt zum Verlust von Nervenwasser, was massive Kopfschmerzen auslöst.

Komplikationen nach einer Spinalanästhesie – Diese rechtlichen Schritte können Sie einleiten

Leiden Sie unter dauerhaften Beeinträchtigungen, prüfen wir für Sie zwei zentrale Angriffspunkte: den Behandlungsfehler und den Aufklärungsfehler.

Der Aufklärungsfehler

Nach § 630e BGB ist der Arzt verpflichtet, den Patienten über Art, Umfang, Risiken sowie Notwendigkeit und Dringlichkeit eines Eingriffs und über vorhandene Behandlungsalternativen aufzuklären, wenn mehrere gleichermaßen indizierte Methoden zu unterschiedlichen Belastungen, Risiken oder Heilungschancen führen können. 

Medizinrechtliche Literatur und gerichtliche Rechtsprechung stellen klar, dass an die Aufklärung bei nicht dringlichen, elektiven Eingriffen besonders strenge Anforderungen zu stellen sind, insbesondere wenn Alternativen mit unterschiedlicher Schmerzbelastung bestehen. 

Positionspapiere zur Aufklärung betonen ebenfalls, dass bei zeitlich nicht dringlichen Wahleingriffen die Aufklärung umfassend zu erfolgen und Alternativen vorzustellen sind.

Fehlerhafte Durchführung der Punktion

Die nächste zu klärende Frage ist, ob der Anästhesist die anatomischen Gegebenheiten korrekt beachtet hat. 

Wurde die Nadel mehrfach falsch angesetzt, ohne eine Alternative zu erwägen? Haben die Mediziner Warnsignale wie einschießende Schmerzen während der Punktion ignoriert? Solche Details entnehmen wir der Behandlungsdokumentation.

Wer im Schadensfall zahlt und was Sie beachten sollten

Im Haftungsfall tritt in der Regel die Berufshaftpflichtversicherung des Krankenhauses oder des niedergelassenen Arztes ein. Versicherer versuchen oft, Schmerzen als schicksalhaften Verlauf darzustellen. Sie sollten daher keine voreiligen Abfindungsvergleiche unterschreiben.

Wir klären für Sie, ob Ihnen Schmerzensgeld zusteht. Die Höhe richtet sich nach der Schwere Ihrer Beeinträchtigung und der Dauer der Heilung. Zusätzlich fordern wir Schadensersatz für messbare finanzielle Verluste. 

Dazu gehören Zuzahlungen für Therapien, Kosten für eine Haushaltshilfe oder der Ausgleich eines Verdienstausfalls, falls Sie Ihren Beruf nicht mehr wie geplant ausüben können.

Gewissenhafte Vertretung Ihrer Interessen

Ein Fehler bei der PDA oder Spinalanästhesie hat für junge Mütter oft lebenslange Tragweite. Wir begleiten Sie mit unserer langjährigen Erfahrung durch diese Zeit. Zunächst beschaffen wir alle medizinischen Unterlagen. Wir prüfen, ob Fehler unterlaufen sind und übernehmen den gesamten Schriftverkehr mit Kliniken und Versicherungen.

So können Sie sich auf Ihre Genesung und Ihr Kind konzentrieren. Wir klären Sie bereits zu Beginn über die Erfolgsaussichten und die Kostenstruktur auf. Falls keine Rechtsschutzversicherung besteht, vermitteln wir Kontakte zu Prozessfinanzierern. 

Schützen Sie Ihre Ansprüche vor der Verjährung und vereinbaren Sie heute noch Ihren persönlichen Beratungstermin bei NÄTHER I KRÜGER I PARTNER.

FAQs

Wie lange habe ich Zeit, um rechtliche Schritte einzuleiten?

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie von dem Behandlungsfehler und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen. Unabhängig von der Kenntnis verjähren Ansprüche spätestens nach 30 Jahren.

Wer muss beweisen, dass ein Fehler vorlag?

Grundsätzlich liegt die Beweislast bei Ihnen als Patientin. Sie müssen den Fehler, den Schaden und den ursächlichen Zusammenhang beweisen. Es gibt jedoch Ausnahmen: Bei einem groben Behandlungsfehler oder einer mangelhaften Dokumentation kehrt sich die Beweislast um. Dann muss die ärztliche Seite beweisen, dass der Fehler nicht für den Schaden ursächlich war.

Lohnt sich ein Verfahren auch bei „nur“ vorübergehenden Schmerzen?

Auch vorübergehende, aber massive Beeinträchtigungen können Ansprüche rechtfertigen. Besonders wenn die Versorgung des Neugeborenen durch die Schmerzen stark eingeschränkt war, prüfen wir die Durchsetzung von Schmerzensgeld und die Kosten für eine notwendige Haushaltshilfe. Jede Situation erfordert eine individuelle rechtliche Bewertung.

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