Manchmal verläuft die Geburt eines Kindes weniger freudig als erwartet. Wenn das Kind oder die Mutter im Zusammenhang mit der Entbindung gesundheitliche Schäden erleidet, stellt sich die Frage nach der Verantwortung.
Das Geburtsschadensrecht befasst sich, als Segment des Medizinrechts, mit den Konsequenzen von Behandlungsfehlern, die Ärzten oder Hebammen im Kreißsaal, in der Praxis oder im OP unterlaufen.
Zur Klärung der Verantwortung sind juristische und medizinische Kenntnisse nötig, wie wir bei der Kanzlei NÄTHER | KRÜGER | PARTNER sie aus langjähriger Arbeit mitbringen. Als Fachanwälte für Medizinrecht haben wir uns auf die Beratung und Betreuung von Geschädigten und ihren Familien spezialisiert, insbesondere bei Geburtsschäden.
Für Eltern ist die Zeit direkt nach einer Geburt mit Komplikationen oft die schwierigste Zeit. Die Diagnose eines Geburtsschadens kann das Familienleben tiefgreifend verändern. Die Sorgen sind auf der einen Seite natürlich emotional fordernd, aber oft auch finanziell schwerwiegend. Häufig muss ein Elternteil gar den eigenen Beruf aufgeben, um das Kind betreuen zu können.
In dieser Situation zumindest juristische Klarheit über das Geschehene zu gewinnen, ist eine große Erleichterung. Die zentrale Frage ist, ob der Schaden ein unabwendbares Ereignis oder die Folge eines vermeidbaren Fehlers war.
NÄTHER | KRÜGER | PARTNER unterstützt Sie genau bei dieser Klärung. Wir helfen, wenn der Verdacht eines Fehlers besteht. Wir helfen auch, wenn Sie mit Sicherheit ausschließen möchten, dass jemand einen Fehler gemacht hat.
Nicht jedes gesundheitliche Problem nach einer Geburt ist rechtlich relevant. Ein Anspruch entsteht erst, wenn der Schaden auf einem Fehler beruht.
Die juristische Voraussetzung für einen Anspruch ist ein Behandlungsfehler. Davon sprechen wir, wenn Ärzte oder Hebammen vom gesicherten medizinischen Facharztstandard abgewichen sind.
Das bemisst sich nicht an einem perfekten Verlauf, sondern daran, was ein ordentlicher und gewissenhafter Arzt der jeweiligen Fachrichtung in der konkreten Situation getan hätte. Er orientiert sich an den Leitlinien der Fachgesellschaften und dem Stand der Wissenschaft zum Zeitpunkt der Behandlung. Wird dieser Standard unterschritten, liegt ein Fehler vor.
Fehler in der Geburtshilfe können unterschiedliche Formen annehmen. Häufig geht es um Verzögerungen oder falsche Einschätzungen in kritischen Momenten.
Die Herztöne des Kindes (CTG) sind ein wichtiges Überwachungsinstrument. Werden Alarmsignale in den Aufzeichnungen falsch gedeutet, übersehen oder wird auf sie nicht rechtzeitig reagiert, kann ein Fehler vorliegen.
Trotz pathologischem CTG, Geburtsstillstand oder Hinweisen auf eine Sauerstoffunterversorgung wurde die Sectio nicht oder zu spät eingeleitet. Das Zeitfenster zwischen dem Entschluss zur Notsectio bis zur Entbindung bzw. das Überschreiten und die Nichteinhaltung der sogenannten E-E-Zeit von maximal 20 Minuten bewerten Gerichte nicht selten als einen schweren Fehler.
Eine verspätete Reaktion oder eine fehlerhafte Einschätzung der Versorgungslage kann zu einer Sauerstoffunterversorgung des Kindes (hypoxisch-ischämische Enzephalopathie, HIE) führen. Die Folgen sind oft schwere, dauerhafte Hirnschäden.
Das Hängenbleiben der Schulter des Kindes im Geburtskanal ist ein Notfall. Jetzt sind spezielle Handgriffe gefragt. Falsche Manöver oder übermäßiger Zug können zu Nervenschäden am Arm führen (Plexusparese). Auch der umstrittene Kristeller-Handgriff wird in diesem Zusammenhang oft als fehlerhaft bewertet.
Die Mutter wurde vor der Geburt nicht korrekt über die Risiken des gewählten Geburtsmodus oder über die Alternative eines Kaiserschnitts aufgeklärt.
Wurde ein Behandlungsfehler festgestellt, stehen dem geschädigten Kind und oft auch den Eltern finanzielle Ansprüche zu. Die juristische Aufarbeitung muss hierbei zwei Anspruchsarten strikt voneinander trennen.
Das Schmerzensgeld ist der Ausgleich für den immateriellen Schaden. Es soll das erlittene Leid, die Schmerzen und die dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität kompensieren. Ein Schmerzensgeld dient nicht dem Ausgleich von Rechnungen.
Bei schweren, lebenslangen Schäden, wie sie bei Geburtsschäden oft vorliegen, kann das Schmerzensgeld als Einmalbetrag und zusätzlich als monatliche Schmerzensgeldrente gezahlt werden. Die Rente gleicht die fortlaufende Beeinträchtigung der Lebensführung aus.
Der Schadensersatz deckt alle materiellen, also finanziell messbaren, Nachteile ab, die durch den Fehler entstanden sind und zukünftig entstehen werden. Diese Positionen übersteigen die Höhe des Schmerzensgeldes oft um ein Vielfaches.
Dazu zählen unter anderem:
Die Durchsetzung solcher Ansprüche erfordert hohe Spezialisierung. NÄTHER | KRÜGER | PARTNER sind Fachanwälte für Medizinrecht und vertreten seit über 20 Jahren konsequent die Patientenseite.
Unsere Erfahrung bildet die Basis unserer Arbeit. Wir wissen, wie Haftpflichtversicherer agieren. Wir kümmern uns um die Beschaffung und sorgfältige Prüfung aller medizinischen Unterlagen.
Zur Einschätzung des medizinischen Sachverhalts greifen wir auf unser großes Netzwerk kompetenter Sachverständiger zurück. Wir verhandeln außergerichtlich mit den Versicherern oder vertreten Ihre Ansprüche und die Ihres Kindes konsequent vor Gericht.
Das Ausmaß eines Schadens zeigt sich manchmal erst später. Ansprüche aus Behandlungsfehlern verjähren in der Regel drei Jahre nach Kenntnisgewinn des Fehlers und des Verursachers. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Kenntnis erlangt wurde. Wann bei einem Geburtsschaden die Kenntnis genau vorliegt, ist oft schwierig zu bestimmen.
Zur Prüfung sind alle Behandlungsunterlagen relevant. Dazu gehören der Mutterpass, das Geburtsprotokoll, CTG-Aufzeichnungen und alle Arztbriefe von Klinik und Kinderärzten. Sehr hilfreich ist ein Gedächtnisprotokoll der Eltern über den Verlauf. Sie müssen diese Unterlagen nicht selbst sammeln. NÄTHER | KRÜGER | PARTNER übernimmt im Mandat die vollständige Beschaffung aller Dokumente bei Ärzten und Kliniken.
Die Kosten einer juristischen Prüfung und Vertretung können auf mehreren Wegen getragen werden. Wir klären die Deckung durch Ihre Rechtsschutzversicherung. Besteht keine Versicherung und sind die finanziellen Mittel begrenzt, kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Bei aussichtsreichen Fällen ohne Rechtsschutzversicherung arbeiten wir zudem mit Prozessfinanzierern zusammen, die das Kostenrisiko übernehmen.
Es besteht die Möglichkeit, ein für Patienten meist kostenfreies Verfahren bei den Schlichtungsstellen der Ärztekammern einzuleiten. Ein solches Verfahren hemmt die Verjährung. Ob dieser Weg strategisch sinnvoll ist oder ob direkt eine Verhandlung mit der Versicherung oder eine Klage angestrebt werden sollte, muss im Einzelfall geprüft werden. Wir beraten Sie über den für Ihren Fall besten Weg.
Geld allein stellt Ihre Gesundheit nicht wieder her. Doch Schmerzensgeld und Schadensersatz sind eine wichtige Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen eines Geburtsschadens.
Wir von NÄTHER I KRÜGER I PARTNER sind als Patientenanwälte ausschließlich auf Patientenseite oder Sozialversicherungsträger, wie Krankenkassen, tätig, niemals für Ärzte oder Versicherungen. Unsere Arbeit basiert auf Gewissenhaftigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit. Mit unserer Expertise, kombiniert mit Empathie, begleiten wir Sie durch eine oft schwierige Lebensphase.
Haben Sie den Verdacht, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein?
Kontaktieren Sie unsere Anwälte für Arzthaftungsrecht für eine fundierte Ersteinschätzung Ihres Falles.