Auszeichnung zur Top Kanzlei Medizinrecht 2021 von der Wirtschaftswoche

Anwalt für Arzthaftungsrecht – NÄTHER I KRÜGER I PARTNER

Ein ärztlicher Behandlungsfehler stellt Patienten und ihre Familien vor große Herausforderungen. Gesundheitliche und finanzielle Folgen wiegen oft schwer und werfen rechtliche Fragen auf. Wer sich in solch einer Lage wiederfindet, benötigt klare Informationen und kompetente Unterstützung.

 

Das Arzthaftungsrecht liefert den rechtlichen Rahmen für den Umgang mit ärztlichen Behandlungsfehlern. Es definiert die zivilrechtliche Verantwortlichkeit medizinischer Leistungserbringer für Schäden, die durch Verletzung der Sorgfaltspflicht entstehen. 

 

Als etablierte Patientenanwälte im Medizinrecht informieren wir von NÄTHER I KRÜGER I PARTNER Sie auf dieser Seite über Ihre Rechte und darüber, wie ein spezialisierter Anwalt für Arzthaftungsrecht Ihnen helfen kann.

Was versteht man unter Arzthaftung?

Als Arzthaftung bezeichnet man die rechtliche Verantwortlichkeit von Ärzten, Zahnärzten und anderem medizinischem Personal für Schäden, die einem Patienten durch eine fehlerhafte medizinische Behandlung entstehen. 

 

Die Grundlage bildet der Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patient (§§ 630a ff. BGB) sowie die allgemeine deliktische Haftung (§ 823 ff. BGB). Der Behandlungsvertrag verpflichtet den Behandelnden zur Einhaltung der anerkannten fachlichen Standards (Facharztstandard).

 

Wann greift die Arzthaftung?

 

Um Ansprüche geltend zu machen, müssen Behandlungsfehler, Schaden, Verschulden und Kausalität nachgewiesen werden. 

 

Zur Feststellung eines Behandlungsfehlers ist der Nachweis der Abweichung vom medizinischen Standard und der Ursächlichkeit (Kausalität) zwischen diesem Fehler und einem eingetretenen Schaden maßgeblich. Verletzt der Behandelnde diese Standards schuldhaft (fahrlässig oder vorsätzlich) und entsteht dem Patienten dadurch ein Gesundheitsschaden, können Haftungsansprüche entstehen.

 

Ziel der Arzthaftung ist es, dem geschädigten Patienten einen finanziellen Ausgleich für die erlittenen Schäden zu ermöglichen.

 

Beweislast

 

Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Patienten. Eine wichtige Ausnahme besteht beim groben Behandlungsfehler: Hier kehrt sich die Beweislast bezüglich der Kausalität um, d. h., der Behandelnde muss beweisen, dass der Schaden nicht auf seinem Fehler beruht. 

 

Ein erfahrener Anwalt für Behandlungsfehler prüft diese Voraussetzungen genau und setzt Ihre Ansprüche für Sie durch.

Behandlungsfehler und ihre Folgen

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn die medizinische Behandlung vom anerkannten, gesicherten medizinischen Wissensstand abweicht. Dabei kann es sich um ein Tun oder Unterlassen einer Maßnahme handeln.

 

Die Folgen eines Behandlungsfehlers können gravierend sein und diverse Lebensbereiche betreffen. 

 

Physische Folgen

Körperliche Schäden reichen von vorübergehenden Beschwerden bis zu dauerhaften Behinderungen oder chronischen Schmerzen, die weitere Behandlungen erfordern. 

 

Psychische Folgen

Hinzu kommen häufig psychische Belastungen wie Angst, Depressionen oder ein nachhaltiger Vertrauensverlust. 

 

Finanzielle Folgen

Nicht zuletzt entstehen oft erhebliche finanzielle Belastungen durch Kosten für zusätzliche Therapien, Medikamente, Pflegebedarf, notwendige Umbauten oder Verdienstausfall.

Typische Arten von Behandlungsfehlern

Es gibt Behandlungsfehler unterschiedlicher Art. Zu den üblichen Fehlerkategorien gehören:

 

  • Diagnosefehler: 

Eine Krankheit wird übersehen, zu spät erkannt oder falsch diagnostiziert. Folge: Eine verzögerte oder falsche Behandlung. 

 

  • Therapiefehler: 

Bei der Behandlung selbst unterlaufen Fehler, z. B. Operationsfehler, falsche Medikamentengabe, Anwendung ungeeigneter Methoden oder Unterlassen notwendiger Maßnahmen.

 

  • Aufklärungsfehler: 

Der Patient wird vor einem Eingriff nicht ausreichend oder fehlerhaft über Risiken, Alternativen und Erfolgsaussichten aufgeklärt, sodass keine informierte Einwilligung vorliegt.

 

  • Dokumentationsfehler: 

Die Behandlungsakte ist unvollständig, fehlerhaft oder widersprüchlich. Das erschwert die Nachvollziehbarkeit und kann die Beweissituation beeinflussen.

 

  • Organisationsfehler: 

Mängel in den Abläufen einer Praxis oder Klinik (z. B. Hygienemängel, unzureichende Personalbesetzung, Gerätefehler) führen zu einem Schaden beim Patienten.

Ihre Ansprüche nach einem Behandlungsfehler

Liegen die Voraussetzungen für eine Haftung vor, stehen Ihnen als geschädigtem Patienten finanzielle Ausgleichsansprüche zu.

 

Materieller Schadensersatz

Schadensersatz (§§ 249 ff., 823 ff. BGB)  umfasst alle materiellen (finanziellen) Nachteile, die durch den Behandlungsfehler nachweislich entstanden sind und zukünftig noch entstehen werden.

Dazu zählen beispielsweise Heilbehandlungskosten (soweit nicht von Dritten getragen), Pflegekosten, der sogenannte Mehrbedarfsschaden, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden (wenn der Haushalt nicht mehr selbstständig geführt werden kann) sowie Fahrtkosten.

 

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld (§ 253 Abs. 2 BGB) ist eine Unterform des Schadensersatzes. Es dient dem Ausgleich für immaterielle Schäden, also nicht direkt mit Geld messbaren Beeinträchtigungen. Es soll erlittene Schmerzen, Leiden, psychische Belastungen und den Verlust an Lebensqualität kompensieren. 

Die Höhe des Schmerzensgeldes ist stets eine Einzelfallentscheidung und bemisst sich nach Art, Schwere und Dauer der erlittenen Beeinträchtigungen sowie möglichen Dauerfolgen.

Wir unterstützen Sie nach Behandlungsfehlern

Jeder Fall weist individuelle Besonderheiten auf, aber nachfolgend finden Sie den grundlegenden Ablauf unseres Prozesses, den wir bei NÄTHER KRÜGER I PARTNER verfolgen, wenn Sie uns als Ihren Anwalt für Arzthaftungsrecht beauftragen.

 

Sorgfältige Prüfung und Analyse 

Im ersten Schritt beschaffen wir die kompletten Behandlungsunterlagen aller beteiligten Kliniken, Ärzte und Therapeuten. Diese Dokumente sind die Grundlage unserer Arbeit. Wir analysieren sie akribisch, um mögliche medizinische Fehlerquellen zu identifizieren.

 

Medizinische Expertise durch Gutachter

Zur fundierten Bewertung des medizinischen Sachverhalts ziehen wir bei Bedarf unabhängige medizinische Gutachter hinzu. Wir verfügen über ein etabliertes Netzwerk qualifizierter und namhafter Mediziner verschiedener Fachrichtungen, die eine objektive Begutachtung Ihres Falles vornehmen können.

 

Klare Kommunikation und Strategie

Die Ergebnisse unserer Prüfung und etwaiger Gutachten fassen wir für Sie verständlich zusammen. Wir erläutern Ihnen transparent die Erfolgsaussichten und welches weitere Vorgehen sinnvoll ist. Sie erfahren von uns, ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen und welche Strategie zur Durchsetzung – Verhandlungen oder gerichtliches Vorgehen – wir empfehlen.

 

Durchsetzung Ihrer Ansprüche

Wir klären zunächst, gegenüber wem (Klinik, Arzt, Versicherung) Ansprüche geltend gemacht werden können. Anschließend übernehmen wir die gesamte Korrespondenz.

Wir setzen uns außergerichtlich und vor Gericht für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche ein.

 

Unterstützung und Transparenz 

Ihren Rechtsschutzversicherer informieren wir laufend. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben oder die Kosten eine Hürde sein, können wir Ihnen erfahrene Prozessfinanzierer vermitteln. 

Transparenz genießt bei uns einen hohen Stellenwert: Bereits zu Beginn klären wir Sie über Kosten und realistische Ergebnisse auf.

NÄTHER I KRÜGER I PARTNER – Ihr Anwalt für Arzthaftungsrecht

Geld allein stellt Ihre Gesundheit nicht wieder her. Doch Schmerzensgeld und Schadensersatz sind eine wichtige Unterstützung bei der Bewältigung der Folgen eines Behandlungsfehlers. 

 

Wir von NÄTHER I KRÜGER I PARTNER sind als Patientenanwälte ausschließlich auf Patientenseite oder Sozialversicherungsträger, wie Krankenkassen, tätig, niemals für Ärzte oder Versicherungen. Unsere Arbeit basiert auf Gewissenhaftigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit. Mit unserer Expertise, kombiniert mit Empathie, begleiten wir Sie durch eine oft schwierige Lebensphase.

 

Haben Sie den Verdacht, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein?

Kontaktieren Sie unsere Anwälte für Arzthaftungsrecht für eine fundierte Ersteinschätzung Ihres Falles.