Auszeichnung zur Top Kanzlei Medizinrecht 2021 von der Wirtschaftswoche

Eine Vasektomie gilt als eine der sichersten Methoden zur dauerhaften Verhütung. Paare, die sich für diesen Schritt entscheiden, gehen davon aus, die Familienplanung abgeschlossen zu haben und auf weitere Verhütungsmittel verzichten zu können. Doch was geschieht, wenn eine Frau trotz der Vasektomie des Partners schwanger wird?

Diese Nachricht stellt Betroffene vor eine enorme emotionale und auch rechtliche Herausforderung. Plötzlich stehen Fragen im Raum, die von der Ursache des Versagens bis hin zu möglichen Ansprüchen reichen. Dieser Artikel beleuchtet die medizinischen Hintergründe und erläutert detailliert, welche juristischen Optionen Sie haben, wenn Sie trotz einer Vasektomie schwanger geworden sind.

Was genau versteht man unter einer Vasektomie?

Um die Komplexität des Themas zu begreifen, wollen wir zunächst klären, was eine Vasektomie genau ist. Die Vasektomie wird auch als männliche Sterilisation bezeichnet und ist ein chirurgischer Eingriff, bei dem die beiden Samenleiter (Ductus deferens) im Hodensack des Mannes durchtrennt werden. 

Die Durchtrennung unterbricht den Transportweg der Spermien von den Hoden in die Samenflüssigkeit. Die Spermien werden also weiterhin produziert, vom Körper jedoch unbemerkt abgebaut. Wichtig zu wissen ist, dass die Hormonproduktion des Mannes von dem Eingriff unberührt bleibt.

Wichtig bei der Vasektomie ist auch der korrekte Umgang mit ihr in der sich an den Eingriff anschließenden Zeit. Nach dem Eingriff befinden sich noch für eine gewisse Zeit Spermien im oberen Teil der Samenwege. Der Mann wird also nicht sofort zeugungsunfähig. Es sind mehrere Ejakulationen über Wochen bis Monate nötig, um die verbliebenen Spermien vollständig aus dem System zu entfernen. 

Eben deshalb ist die Nachuntersuchung mittels eines Spermiogramms von großer Wichtigkeit. Erst wenn im Ejakulat keine beweglichen Spermien mehr nachweisbar sind, gilt die Vasektomie als erfolgreich. Die Frage, was der Status quo einer Vasektomie ist, muss also immer im Kontext ihrer Wirksamkeit über die Zeit betrachtet werden. 

Was eine Vasektomie technisch und biologisch?

Die Vorteile einer Vasektomie: Sicher und dauerhaft

Der primäre Vorteil einer Vasektomie liegt in ihrer hohen Zuverlässigkeit und Endgültigkeit. Mit einer Erfolgsquote von über 99 % ist sie eine der sichersten verfügbaren Verhütungsmethoden. 

Für Paare, die ihre Familienplanung definitiv abgeschlossen haben, bietet sie die Möglichkeit, das Thema Verhütung langfristig und ohne hormonelle Belastung für die Frau zu lösen. Die Entscheidung für den Eingriff basiert auf dem Wunsch nach einer permanenten Lösung.

Mögliche Herausforderungen einer Vasektomie

Obwohl der Eingriff als risikoarm gilt, bestehen wie bei jeder Operation allgemeine Risiken wie Infektionen, Blutergüsse oder chronische Schmerzen. Die größte Herausforderung ist jedoch die beabsichtigte Endgültigkeit des Eingriffs. 

Eine Refertilisierung, also das Rückgängigmachen der Vasektomie, ist zwar mikrochirurgisch möglich, aber ein weitaus komplexerer Eingriff. Die Erfolgschancen sind nicht garantiert und sinken, je länger die Vasektomie zurückliegt. Diese nur eingeschränkte Reversibilität unterstreicht die Tragweite der ursprünglichen Entscheidung.

Schwanger trotz Vasektomie?

Die Nachricht, trotz einer Vasektomie schwanger zu sein, ist für betroffene Paare ein Schock. Die zugrundeliegenden Ursachen sind für die Betroffenen und für die rechtliche Bewertung von Bedeutung.

  1. Frühes Versagen (Rest-Spermien): 

Die häufigste Ursache für eine Schwangerschaft in den ersten Monaten nach dem Eingriff ist ungeschützter Geschlechtsverkehr, bevor die vollständige Sterilität durch ein Spermiogramm bestätigt wurde. Wenn eine Frau beispielsweise auch noch 6 Monate nach der Vasektomie schwanger wird, kann das daran liegen, dass noch befruchtungsfähige Spermien vorhanden waren. Eine korrekte Aufklärung über die Notwendigkeit der Nachsorge ist hier essenziell.

  1. Spontane Rekanalisation: 

In sehr seltenen Fällen können die durchtrennten Enden der Samenleiter auf natürliche Weise wieder zusammenwachsen. Das wird in Fachkreisen als spontane Rekanalisation bezeichnet und stellt die sogenannte schicksalhafte Versagerquote dar, die bei etwa 1 von 2000 Fällen liegt. Tritt ein solcher Fall ein, liegt in der Regel kein Behandlungsfehler vor. Der Patient ist über dieses Restrisiko aufzuklären.

  1. Technischer Behandlungsfehler: 

Die Vasektomie wurde vom Operateur nicht fachgerecht (lege artis) durchgeführt. Beispielsweise wurde der Samenleiter nicht vollständig durchtrennt oder nur einseitig verschlossen. Das stellt einen Behandlungsfehler dar.

Die genauen Umstände, warum es trotz Vasektomie zu einer Schwangerschaft kam, müssen deshalb sorgfältig analysiert und rechtlich fundiert bewertet werden.

So können Sie bei einer ungewollten Schwangerschaft nach Vasektomie rechtlich vorgehen

Die Nachricht einer Schwangerschaft trotz Vasektomie ist oft ein Schock. Wenn Sie juristische Wege prüfen wollen, sollten Sie folgende Schritte befolgen, um die Situation zu klären und wichtige Beweise zu sichern:

Lassen Sie die Schwangerschaft durch einen Frauenarzt, beispielsweise mittels Ultraschall, bestätigen.

Der Mann sollte umgehend ein neues Spermiogramm bei einem Urologen durchführen lassen. Das Ergebnis – ob Spermien vorhanden sind oder nicht – ist ein wesentliches Beweismittel für das weitere Vorgehen.

Sammeln Sie alle vorhandenen Unterlagen zur Vasektomie, insbesondere den Aufklärungsbogen und die Ergebnisse der ursprünglichen Kontrollspermiogramme.

Notieren Sie sich den genauen zeitlichen Ablauf: Wann war die Vasektomie? Wann fanden die Nachkontrollen statt? Welche mündlichen Aussagen traf der Arzt zur Sicherheit und zur weiteren Verhütung?

Behandlungsfehler vs. schicksalhaftes Versagen

Die zentrale juristische Frage lautet: Ist die Schwangerschaft die Folge eines schicksalhaften Versagens der Methode oder liegt ein Behandlungsfehler und/oder Aufklärungsversäumnis vor? Das Oberlandesgericht Hamm (Az. 26 U 112/13) hat beispielsweise entschieden, dass der Behandler nicht haftet, wenn er den Patienten zutreffend über die verbleibende Versagerquote aufgeklärt hat. 

Eine Schwangerschaft allein beweist also keinen Fehler.

Wann rechtliche Ansprüche bestehen

Ansprüche gegenüber Klinik oder Behandler können sich aus verschiedenen Fehlern ergeben:

Der Arzt hat Sie nicht ausreichend über das Restrisiko einer Rekanalisation oder über die Notwendigkeit von Kontrollspermiogrammen und anfänglich fortgesetzter Verhütung aufgeklärt. Hätte der Patient bei korrekter Aufklärung dem Eingriff nicht zugestimmt, kann eine Haftung entstehen.

Die Operation wurde nachweislich nicht nach dem geltenden Facharztstandard durchgeführt.

Es wurden keine oder fehlerhafte Spermiogramme durchgeführt oder deren Ergebnisse falsch interpretiert. Insbesondere wenn ein Paar 6 Monate nach der Vasektomie schwanger wird, muss die Nachsorge genau geprüft werden.

Ansprüche aus einem Behandlungsfehler verjähren in der Regel nach drei Jahren, wobei diese Frist erst mit dem Schluss des Jahres zu laufen beginnt, in dem Sie von der Schwangerschaft und den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben.

Mögliche Ansprüche: Schmerzensgeld und Unterhaltsschaden

Kann ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden, der ursächlich für die Schwangerschaft war, stehen der Mutter und dem Vater des ungewollten Kindes unter Umständen Ansprüche zu.

Die Frau hat einen eigenen Anspruch auf Schmerzensgeld. Dieser soll die physischen und psychischen Belastungen der ungewollten Schwangerschaft, der Geburt und der damit verbundenen Einschränkungen der Lebensplanung ausgleichen.

Beide Elternteile können als Schadensersatz die Kosten für den Unterhalt des Kindes geltend machen (sog. Unterhaltsschaden). Die Rechtsprechung erkennt an, dass die finanzielle Belastung für ein Kind, dessen Geburt durch einen ärztlichen Fehler nicht verhindert wurde, einen ersatzfähigen Schaden darstellt. Dieser Anspruch ist komplex und erfordert eine sorgfältige juristische Begründung.

Ihr Vorgehen nach der Diagnose „Schwanger trotz Vasektomie“

Trotz einer Vasektomie des Partners schwanger zu werden, ist eine Ausnahmesituation. Medizinisch ist sie selten, aber möglich. Juristisch hängt alles davon ab, ob die Ursache ein schicksalhaftes, nicht vermeidbares Versagen der Methode ist oder ein vorwerfbarer Behandlungsfehler und/oder ein Aufklärungsversäumnis des Arztes vorliegt.

Wenn Sie sich in dieser Situation befinden, kann eine auf Arzthaftungsrecht spezialisierte Kanzlei wie NÄTHER I KRÜGER I PARTNER Sie beraten, medizinische Dokumentationen anfordern, sie auf mögliche Fehler prüfen und Ihre Interessen vertreten.

Wenn Sie unerwartet nach einer Vasektomie schwanger geworden sind, zögern Sie nicht, unseren Rat einzuholen.


Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.

Eine Geburt ist ein großes, nicht immer einfaches Ereignis. Manchmal ist apparative Unterstützung erforderlich, damit Mutter und Kind sicher durch den Geburtsvorgang geleitet werden können. 

Ein Instrument, das in der modernen Geburtshilfe zum Einsatz kommen kann, ist die Saugglocke. Obwohl sie in bestimmten Situationen helfen kann, eine vaginale Geburt durchzuführen, birgt ihr Einsatz Risiken. Neben akuten Komplikationen rücken zunehmend auch mögliche Spätfolgen einer Saugglockengeburt für das Kind in den Fokus. 

Dieser Artikel thematisiert die Anwendung der Saugglocke bei der Geburt, mögliche Spätfolgen und bietet rechtliche Informationen für betroffene Eltern.

Was genau sind Saugglocken und wann kommen sie zum Einsatz?

Die Saugglocke (medizinisch: Vakuumextraktor) ist ein geburtshilfliches Instrument. Sie besteht aus einer Schale (aus Metall oder Silikon), die auf den Kopf des Kindes aufgesetzt wird. Mittels einer Vakuumpumpe erzeugt der Geburtshelfer einen Unterdruck, wodurch sich die Glocke am kindlichen Kopf festsaugt. 

Synchron mit den Wehen kann der Arzt dann durch kontrollierten Zug helfen, das Kind durch den Geburtskanal zu leiten. Der Einsatz einer Saugglocke ist an spezifische medizinische Indikationen geknüpft. 

Geburtshelfer ziehen diese Methode in Betracht, wenn während der Austreibungsphase Komplikationen auftreten, wie etwa:

Für eine Saugglockengeburt müssen also bestimmte Vorbedingungen gegeben sein: Der Muttermund muss vollständig eröffnet, die Fruchtblase gesprungen und der kindliche Kopf ausreichend tief ins Becken eingetreten sein. Zudem muss sich das Kind in Schädellage befinden. Die Kräfte, die bei einer Vakuumextraktion auf den kindlichen Kopf wirken, sind erheblich und können durchschnittlich zwischen 176 und 241 Newton betragen. Der Einsatz muss dementsprechend sorgfältig abgewogen werden.

Zu welchen Spätfolgen kann der Einsatz einer Saugglocke führen?

Viele Kinder, die mittels einer Saugglocke zur Welt kommen, entwickeln sich ohne gesundheitliche Probleme. Dennoch ist die Anwendung dieses Instruments der Geburtshilfe nicht risikofrei, und es können verschiedene, teils erst Jahre später manifeste, Spätfolgen auftreten.

Unmittelbar nach einer Saugglockengeburt zeigen sich häufiger bestimmte Erscheinungen am kindlichen Kopf. Dazu gehört die sogenannte Geburtsgeschwulst, eine Schwellung durch Flüssigkeitsansammlung unter der Kopfhaut, oder ein Kephalhämatom, ein Bluterguss zwischen Knochen und Knochenhaut. 

Sie bilden sich üblicherweise innerhalb weniger Tage oder Wochen von selbst zurück. 

Auch oberflächliche Hautabschürfungen oder eine vorübergehende Neugeborenengelbsucht (durch den Abbau von Blutergüssen) können zu den erwartbaren, meist harmlosen Folgen zählen.

Über die kurzfristigen Folgen hinaus gibt es potentiell ernstere und langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen, die als Spätfolgen einer Saugglocke-Anwendung bei der Geburt diskutiert werden.

Intrakranielle Blutungen (Hirnblutungen)

Die Zugkräfte können zu Blutungen innerhalb des Schädels führen. Das können kleinere Einblutungen oder aber ernstere Hämorrhagien sein. Letztere erfordern sofortige medizinische Intervention und erhöhen das Risiko für bleibende neurologische Schäden. Insbesondere bei Frühgeburten liegt das Risiko höher. Die Vakuumextraktion ist in solchen Fällen kontraindiziert.

Nervenschäden

Mechanische Belastungen oder Blutungen im Kopfbereich können Nervenbahnen schädigen. Das kann zu Lähmungserscheinungen (z. B. Fazialisparese), oder zu subtileren neurologischen Defiziten führen, die sich erst in Entwicklungsverzögerungen, motorischen Störungen oder Lernschwierigkeiten zeigen.

Hypoxische Hirnschäden

Ein komplizierter Geburtsverlauf, der den Einsatz der Saugglocke notwendig macht, kann mit einer reduzierten Sauerstoffversorgung des Kindes einhergehen. Die Extraktion selbst kann zusätzlichen Stress für das Kind bedeuten und einen bestehenden Sauerstoffmangel (Hypoxie) verschärfen oder auslösen. 

Mögliche Folgen reichen von leichten kognitiven Beeinträchtigungen bis hin zu schweren neurologischen Störungen wie einer infantilen Zerebralparese.

Der Nachweis von Geburtsschäden nach einer Saugglockengeburt und insbesondere der Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Einsatz der Saugglocke und einem Schaden stellt sich schwierig dar. Ein Grund dafür ist, dass sich gesundheitliche Probleme oft erst Monate oder Jahre nach der Geburt zeigen.

Wichtige Elemente der Beweisführung sind:

Eine lückenlose Dokumentation der Schwangerschaft, der Geburt (Geburtsprotokoll, CTG-Aufzeichnungen, APGAR-Werte) und der nachgeburtlichen Entwicklung des Kindes (U-Untersuchungen, Arztbriefe) ist von fundamentaler Bedeutung.

Ultraschalluntersuchungen des Kopfes nach der Geburt, spätere MRT- oder CT-Aufnahmen können Hinweise auf strukturelle Veränderungen oder Schädigungen geben.

Regelmäßige kinderärztliche und gegebenenfalls neurologische, entwicklungspsychologische oder heilpädagogische Untersuchungen können Entwicklungsverzögerungen oder spezifische Defizite aufdecken.

Ein unabhängiges medizinisches Sachverständigengutachten kann erforderlich sein. Ein Gutachter prüft, ob die Anwendung der Saugglocke fehlerhaft war (z. B. falsche Indikationsstellung, unsachgemäße Durchführung) und ob die festgestellten Spätfolgen plausibel auf diesen Fehler zurückzuführen sind.

Vermuten Eltern, dass Spätfolgen bei ihrem Kind auf einen fehlerhaften Einsatz der Saugglocke während der Geburt zurückzuführen sind, empfehlen wir, rechtliche Schritte prüfen zu lassen.

Ein Fachanwalt für Medizinrecht hilft Ihnen zu klären, ob im Zusammenhang mit der Saugglockengeburt ein Fehler unterlaufen ist.

Mögliche Fehlerquellen sind:

War der Einsatz der Saugglocke medizinisch überhaupt notwendig und gerechtfertigt, oder gab es Kontraindikationen?

Wurde die Saugglocke korrekt angesetzt? War die Zugkraft angemessen? Wurde die Anwendung zu oft oder zu lange versucht?

Wurden die Eltern umfassend über die Risiken des Einsatzes der Saugglocke sowie über mögliche Alternativen (z. B. Kaiserschnitt) aufgeklärt und lag eine wirksame Einwilligung vor?

Bestätigt sich der Verdacht eines Behandlungsfehlers als Ursache für die Spätfolgen, dann könnten Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz bestehen. Wir bei NÄTHER I KRÜGER I PARTNER haben uns darauf spezialisiert, von Behandlungsfehlern betroffenen Patienten und deren Familien zu helfen, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Schadensersatz deckt materielle Schäden, wie z. B. Kosten für notwendige Therapien, Heilbehandlungen, Pflegebedarf, behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen oder zukünftigen Verdienstausfall ab.

Schmerzensgeld ist eine spezifische Form des Schadensersatzes (immaterieller Schaden). Es soll als Ausgleich für erlittene Schmerzen, Leiden und die Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die Spätfolgen dienen.

Die Verjährungsfrist für solche Ansprüche ist mit drei Jahren kurz, der Fristbeginn einzelfallabhängig. Umso wichtiger ist es, frühzeitig juristischen Rat einzuholen.

Fachanwaltliche Unterstützung bei Spätfolgen nach Saugglockengeburt

Die Saugglocke ist ein etabliertes Instrument der Geburtshilfe, das in kritischen Situationen hilfreich sein kann. Gleichzeitig sind die Risiken für daraus resultierende Geburtsverletzungen und potenzielle Langzeitfolgen nicht zu vernachlässigen. 

Treten bei einem Kind nach der Geburt mit einer Saugglocke Spätfolgen auf, ist eine sorgfältige medizinische und juristische Aufarbeitung des Geburtsgeschehens geboten. Die Klärung, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ob die gesundheitlichen Probleme Ihres Kindes sich darauf zurückführen lassen, ist komplex. 

Wir helfen betroffenen Familien, die notwendigen Schritte einzuleiten, medizinische Gutachten zu beauftragen und die Ansprüche Ihres Kindes auf eine angemessene Entschädigung und die Sicherstellung seiner zukünftigen Versorgung durchzusetzen.

Vereinbaren Sie jetzt ein Beratungsgespräch.

Die Diagnose eines Arztes ist oft wegweisend. Sie schafft Klarheit oder löst Ängste aus, immer aber basiert sie auf Vertrauen. Umso schlimmer ist es, wenn dieses Vertrauen enttäuscht wird, und die Diagnose nicht stimmt. 

Eine falsche Diagnose oder Fehldiagnose kann gravierende Folgen haben: Leiden wird verlängert, Behandlungen schlagen fehl oder unterbleiben ganz, wertvolle Zeit verstreicht. Neben gesundheitlichen Schäden entstehen oft psychische und finanzielle Belastungen. Wenn Sie vermuten, betroffen zu sein, ist es wichtig zu wissen: Sie haben Rechte und können gegen eine falsche Diagnose vorgehen.

Dieser Artikel konzentriert sich darauf, Ihre wichtigsten Fragen rund um Fehldiagnosen zu beantworten. Falls Sie gegen eine falsche Diagnose vorgehen wollen, unterstützen wir von NÄTHER | KRÜGER | PARTNER, der Kanzlei im Medizinrecht, Sie mit Rat und Tat. 

Falsche Diagnose? Was, wenn die Diagnose nicht stimmt?

Eine falsche Diagnose bedeutet: Ihr Arzt hat eine Krankheit übersehen, zu spät erkannt oder eine falsche Diagnose gestellt. Entscheidend ist dabei, ob er vom medizinischen Standard abgewichen ist: Hätte also ein sorgfältig arbeitender Facharzt die richtige Diagnose gestellt? Wenn ja, war es eine Fehldiagnose. Das ist keine Kleinigkeit, denn dadurch können notwendige Behandlungen unterbleiben oder sogar schädliche Therapien eingeleitet werden. Ihre Gesundheit und Lebensqualität stehen auf dem Spiel. Daher sollten Sie wissen, wie Sie gegen eine solche falsche Diagnose vorgehen können.

Der Nachweis einer Fehldiagnose ist die Grundlage, wenn Sie gegen eine falsche Diagnose vorgehen wollen. Die Beweispflicht liegt in der Regel bei Ihnen als Patient. Wichtige Schritte auf dem Weg, diesen Nachweis führen zu können, sind folgende:

Konsultieren Sie einen anderen Facharzt. Eine abweichende, korrekte Diagnose ist ein starkes Indiz für einen Fehler des Erstbehandlers.

Dokumentieren Sie Symptome, Arztbesuche, Diagnosen und Behandlungen chronologisch.

Fordern Sie alle relevanten Dokumente (Arztbriefe, Befunde, Laborwerte, Bildgebung etc.) von den beteiligten Ärzten und Kliniken an. Sie haben ein Recht auf Einsicht in Ihre Patientenakte, ebenso können Sie eine Kopie verlangen (§ 630g BGB).

Das Sachverständigengutachten ist in vielen Fällen der Kern des Nachweises. Ein unabhängiger Gutachter prüft hierfür, ob ein Diagnosefehler vorliegt und ob dieser Fehler Ihren Gesundheitsschaden verursacht hat.

Unterstützung durch Experten ist essentiell: Ein Fachanwalt*In für Medizinrecht kann Sie bereits bei der Beschaffung Ihrer Behandlungsunterlagen unterstützen. Eine erste fundierte medizin-juristische Bewertung ist so ebenso gewährleistet. Soweit erforderlich, wird die Einholung eines medizinischen Gutachtens veranlasst und auch dessen Ergebnis bewertet.

Liegt ein relevanter Diagnosefehler vor, der zu einem Schaden geführt hat, haften die Verantwortlichen. Dabei kann es sich um verschiedene Personen handeln:

Niedergelassene Ärzte und Klinikärzte haften für eigene Fehler, wenn sie fahrlässig oder vorsätzlich vom Facharztstandard abgewichen sind.

Kliniken haften für Fehler ihrer angestellten Ärzte oder bei Organisationsverschulden (z. B. mangelnde Koordination, Überlastung, technische Mängel).

Auch Labore oder Radiologen können haften, wenn sie einen fehlerhaften Befund erstellt haben.

Ärzte und Kliniken sind berufshaftpflichtversichert. Ansprüche werden daher in der Regel mit der Versicherung verhandelt. 

Wo liegt der Unterschied zwischen falscher Diagnose und Behandlungsfehler?

Beides sind Formen ärztlicher Fehler, aber die Unterscheidung ist wichtig für das Verständnis:

FehlertypFokus des FehlersBeispiel
DiagnosefehlerBei der Erkennung der KrankheitBlinddarmentzündung wird als Magen-Darm-Infekt interpretiert.
Ein Lungenrundherd auf einem Röntgenbild wird verkannt.
BehandlungsfehlerBei der Durchführung der TherapieBei einer OP wird ein Organ verletzt.
Ein Medikament wird in falsche Dosis verabreicht.

Oft bedingt eine Fehldiagnose eine falsche oder unterlassene Behandlung. Rechtlich relevant ist in beiden Fällen der Verstoß gegen den medizinischen Standard und der daraus resultierende Schaden. Beide Fehlerarten können Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz begründen. 

Die genaue Einordnung ist wichtig, da Diagnoseirrtümer nur mit Zurückhaltung als Behandlungsfehler gewertet werden.

In der Praxis kommen Fehler bei der Diagnosestellung nicht selten vor. Ob der Diagnoseirrtum ein vorwerfbares Versehen des Behandlers beinhaltet, ist vielfach schwierig zu beurteilen. Denn bereits Symptome einer Erkrankung sind nicht immer eindeutig und können auf die verschiedensten Ursachen hinweisen. Auch kann jeder Patient wegen der Unterschiedlichkeiten des menschlichen Organismus die Anzeichen ein und derselben Krankheit in anderer Ausprägung aufweisen. Dies beinhaltet, dass der Diagnosefehler durchaus vertretbar sein kann und damit nicht haftungsrelevant ist.

Fokus des Fehlervorwurfshaftungsrelevant ja/nein?
Noch vertretbare DiagnoseNicht haftungsrelevanter Diagnosefehler
Die Diagnose ist nicht bzw. nicht mehr vertretbarVorwerfbarer und haftungsrelevanter Diagnosefehler
Die Diagnose ist völlig unvertretbar, der Befund gänzlich unverständlich interpretiert wordenVorwerfbarer und haftungsrelevanter fundamentaler Diagnoseirrtum

Man kann festhalten: Ein Diagnosefehler kann ohne weiteres einen Fehler bei der Behandlung darstellen, muss es aber nicht. Die Beurteilung, ob es sich um eine vertretbare bzw. noch vertretbare Fehldiagnose darstellt, ist oftmals schwierig. Die Frage, ob eine falsche Diagnose auch strafbar ist, beschäftigt viele Betroffene.
Für eine etwaige Strafbarkeit genügt allein das Vorliegen einer Fehldiagnose nicht. Das Gericht muss auch zu der Überzeugung gelangen, dass die Fehldiagnose für den Tod bzw. die Körperverletzung des Patienten ursächlich war. Zugleich sind die Anforderungen hoch, um den strafrechtlichen Schuldvorwurf (Vorsatz oder Fahrlässigkeitsvorwurf) bejahen zu können. Eine strafrechtliche Verantwortlichkeit ist durchaus denkbar, beispielsweise wegen fahrlässiger Körperverletzung (§ 222 StGB) oder fahrlässiger Tötung (§ 229 StGB).

Ja, Ansprüche aus Diagnosefehlern unterliegen der Verjährung. 

3 Jahre (§ 195 BGB)

Verwirrend und oft komplex – Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie Kenntnis vom Schaden UND der Person des Schädigers erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen (§ 199 I BGB). Bei Diagnosefehlern wird das oft erst spät erkannt.

Unabhängig von der Kenntnis verjähren Ansprüche wegen Gesundheitsschäden spätestens 30 Jahre nach dem Fehler (199 II BGB). Diese Frist beginnt mit dem Tag der Behandlung,

Wann die maßgebliche Verjährungsfrist tatsächlich begonnen hat zu laufen, ob Verjährung möglicherweise schon eingetreten ist, ob die Durchsetzung Ihres Anspruches möglicherweise gefährdet ist, ist ohne Expertise eines Fachanwaltes/Fachanwältin für Medizinrecht kaum zu beantworten.

Sollten Sie den Verdacht auf eine Fehldiagnose haben, sollten Sie umgehend handeln und Rechtsrat bei Anwälten für Medizinrecht einholen, um keine Zeit zu verlieren. Langes Zögern ist riskant, wenn Sie gegen eine falsche Diagnose vorgehen wollen.

Wenn Sie den Verdacht auf eine Fehldiagnose haben, ist der Gang zum spezialisierten Anwalt der logische Schritt. Wir von der Kanzlei NÄTHER | KRÜGER | PARTNER sind darauf spezialisiert, Patienten beim Vorgehen gegen eine falsche Diagnose zu unterstützen und begleiten Sie durch den gesamten Prozess:

  1. Erstberatung & Fallanalyse: 

Wir prüfen Ihren Fall anhand Ihrer Schilderungen und der medizinischen Unterlagen. Gemeinsam klären wir die Erfolgsaussichten und, ob Ansprüche gegenüber Ärzten oder Kliniken bestehen.

  1. Beweissicherung & Gutachten: 

Wir unterstützen Sie bei der Beschaffung aller notwendigen Unterlagen und veranlassen, falls erforderlich, ein medizinisches Sachverständigengutachten zum Nachweis des Fehlers und des Schadens.

  1. Außergerichtliche Regulierung: 

Wir setzen uns mit der Gegenseite (meist der Haftpflichtversicherung) in Verbindung, beziffern Ihre Ansprüche (Schmerzensgeld, Schadensersatz für Behandlungskosten, Verdienstausfall etc.) und verhandeln mit dem Ziel einer fairen und zügigen Einigung.

  1. Gerichtliche Durchsetzung: 

Führt der außergerichtliche Weg nicht zum Erfolg, erheben wir Klage und vertreten Ihre Interessen konsequent vor Gericht. Wir führen den Prozess für Sie und kämpfen für ein gerechtes Urteil oder einen vorteilhaften Vergleich.

Auch wenn Geld Ihre Gesundheit nicht wiederherstellen kann, helfen Schmerzensgeld und Schadensersatz enorm bei der Bewältigung der Folgen einer Fehldiagnose. Wir setzen unser Fachwissen und unsere Erfahrung für Sie ein, damit Sie zu Ihrem Recht kommen. 

Ihr Recht bei Fehldiagnose: Handeln Sie jetzt!

Eine falsche Diagnose kann Ihr Leben tiefgreifend beeinflussen. Aber Sie sind dem nicht hilflos ausgeliefert. Sie haben das Recht, gegen eine falsche Diagnose vorzugehen, um eine angemessene Entschädigung für erlittene Schäden zu erhalten. 

Unsere von der WirtschaftsWoche wiederholt als TOP-Kanzlei für Medizinrecht ausgezeichnete Kanzlei prüft Ihren Fall mit Expertise und Durchsetzungsvermögen. Wir beraten Sie ausführlich über Ihre Möglichkeiten und unterstützen Sie dabei, gegen eine falsche Diagnose vorzugehen.

Jetzt Kontakt aufnehmen.

Die Geburt eines Kindes ist für viele ein besonderer Moment. Wenn aber medizinische Fehler zu einem Geburtsschaden führen, steht für betroffene Familien plötzlich die Welt still. 

Pläne, Träume und Hoffnungen treten hinter der Realität, ein verletztes oder schwer beeinträchtigtes Kind zu haben, zurück. Als Eltern haben Sie Rechte, um für Ihr Kind eine angemessene Entschädigung für das erfahrene Leid zu erhalten und die Versorgung des Kindes sicherzustellen. Und auch die Kindesmutter kann durch die Geburt einen schwerwiegenden gesundheitlichen Schaden davontragen, der ihr bisheriges Leben auf den Kopf stellt.

Wir als erfahrene Anwälte für Geburtsschäden können Sie dabei unterstützen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und eine gerechte Entschädigung zu erhalten.

Was genau ist ein Geburtsschaden?

Als Geburtsschaden bezeichnen wir gesundheitliche Schäden des neugeborenen Kindes wie auch der Kindesmutter, die während der Schwangerschaft, im Zusammenhang mit der Geburt oder unmittelbar nach der Entbindung entstanden sind bzw. auftreten.

Es ist eine der größten Herausforderungen zu bestimmen, ob eine etwaige Behinderung des Kindes tatsächlich durch einen Behandlungsfehler verursacht wurde oder ob sie möglicherweise genetisch angelegt war bzw. unverschuldet entstanden ist. 

Und auch Geburtsverletzungen der Mutter sind nicht stets auf einen Behandlungsfehler oder auf ein Aufklärungsversäumnis zurückzuführen.

Denn rund um Schwangerschaft und Geburt kann es zu ernsthaften Komplikationen kommen, in deren Folge die Gesundheit am Ende weitreichend in Mitleidenschaft gezogen ist. Dies kann Schicksal sein. Nicht jede Komplikation ist automatisch ein Fehler. Ein Geburtsschaden oder Geburtsverletzungen können auch ohne ärztliches Verschulden auftreten.

Kritisch muss man die Fälle betrachten, in denen es um vermeidbare Gesundheitsschäden geht. 

Mit rechtlichen Konsequenzen für die Ärzte, Krankenhäuser und Hebammen ist ein Geburtsschaden dann verbunden, wenn sich nachweisen lässt, dass die Behandlung nicht nach den im Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards (vgl. § 630 a II BGB) erfolgt ist. Oder aber es ist gegen Aufklärungspflichten (vgl. § 630 e BGB) verstoßen worden.

Ein Geburtsschaden gilt dementsprechend dann als Behandlungsfehler, wenn er durch fehlerhafte ärztliche Entscheidungen oder unterlassene Maßnahmen entstanden ist und vermeidbar gewesen wäre.

Welche Geburtsschäden gibt es? – Typische Fälle & Spätfolgen

Die Geburt ist ein hochkomplexer Prozess, bei dem selbst kleine Fehler schwerwiegende Folgen haben können. Während viele Geburtskomplikationen folgenlos bleiben, können andere zu lebenslangen gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. 

Manche Geburtsschäden zeigen sich sofort, andere bleiben lange unbemerkt und treten erst Jahre nach dem Geburtstrauma als Spätfolgen bei dem Kind oder der Kindesmutter in Erscheinung. In den folgenden Abschnitten erhalten Sie einen Überblick über die häufigsten körperlichen, neurologischen und psychischen Schäden, die durch geburtstraumatische Ereignisse entstehen können.

Viele Geburtsschäden betreffen den Bewegungsapparat oder entstehen durch mechanische Belastungen während der Geburt. Solche Schäden sind oft direkt erkennbar und können langfristige Einschränkungen verursachen.

Beispiele für mögliche Schäden durch Geburtstraumata beim Kind und deren Spätfolgen sind:

SchadensbildMögliche Spätfolgen
Plexusparese (Plexuslähmung)
Bewegungseinschränkungen/Lähmung von Arm und Hand, Muskelatrophie, Sensibilitätsstörungen, chronische Schmerzen
ZerebralpareseBewegungsstörungen, Spastiken, Lähmungen

Ein Sauerstoffmangel während der Geburt kann gravierende Folgen für die neurologische Entwicklung eines Kindes haben. Diese Schäden äußern sich in der späteren motorischen und geistigen Entwicklung.

• Ein hypoxischer Hirnschaden kann zu Epilepsie, spastischer Zerebralparese oder geistiger Behinderung führen.

• Die Periventrikuläre Leukomalazie (PVL) tritt vor allem bei Frühgeborenen auf und führt zu neurologischen Beeinträchtigungen.

• Schäden durch Überbeatmung können Lungenverletzungen hervorrufen und Entwicklungsprobleme verursachen.

Auch die Kindesmutter kann ein Geburtstrauma davontragen. Die Art der Entbindung kann eine Rolle spielen (z.B. die Saugglockengeburt) oder aber der Umstand, ob und wie Geburtsverletzungen nach der Geburt erkannt und versorgt worden sind.

Es geht insbesondere um:

Zu den typischen Folgen zählen die Harn- und Stuhlinkontinenz, Senkungsbeschwerden, erhöhtes Schmerzempfinden im Genitalbereich, Schmerzen beim Geschlechtsverkehr.

Geburtstraumata beim Kind wie bei der Mutter führen oftmals zu einer hohen emotionalen Belastung für die Betroffenen und nicht zuletzt die gesamte Familie.

Die emotionale Belastung, das Geschehene zu verarbeiten, erlangt als unmittelbare, aber auch als Spätfolge nicht selten Krankheitswert mit der Notwendigkeit, Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen.

Das Miterleben der Umstände rund um die Geburt, der Sectio, des Notkaiserschnitts, die Angst, nun ein (schwerst-) geschädigtes Kind pflegen zu müssen, wird von der Angst um die finanzielle Zukunft begleitet. 

Die Symptome reichen von Panikattacken bis hin zu langanhaltender Angst und Depressionen. Eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) der Mutter ist häufig die Folge. 

Bindungsstörungen beim Kind entstehen oft durch eine Trennung nach der Geburt, beispielsweise nach intensivmedizinischer Versorgung oder Frühgeburt. Diese Kinder zeigen später häufiger emotionale Unsicherheiten oder Verhaltensauffälligkeiten.

Einige Schäden machen sich erst Jahre oder sogar Jahrzehnte nach der Geburt bemerkbar. Diese sogenannten „stillen“ Spätfolgen sind schwer nachzuweisen, können aber erhebliche Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen haben:

• Es gibt Vermutungen, dass ADHS oder Lern- und Konzentrationsstörungen durch Sauerstoffmangel oder Frühgeburtskomplikationen begünstigt werden könnten.

• Fehlhaltungen und Wirbelsäulenprobleme können auf unbemerkte Geburtsverletzungen wie Beckenfehlstellungen oder Mikrotraumata zurückzuführen sein.

• Sprach- und Wahrnehmungsstörungen treten bei Kindern mit unentdeckten leichten Hirnschäden häufiger auf.

Ein Geburtsschaden kann das gesamte Leben eines Kindes und seiner Familie grundlegend verändern. Zu den emotionalen Belastungen gesellen sich oft finanzielle Herausforderungen. Betroffenen Familien wird empfohlen, sich möglichst bald an einen Anwalt für Medizinrecht zu wenden, der Erfahrung mit Geburtsschäden hat. So haben Sie die besten Chancen auf eine erfolgreiche Durchsetzung von Ansprüchen.

Bei einem Geburtsschaden, der auf eine nicht facharztgerechte Behandlung und/oder Aufklärung zurückgeführt werden kann, besteht ein Anspruch auf Schadensersatz.

Damit ist zum einen der Ausgleich des immateriellen Schadens (Schmerzensgeld) gemeint und zum anderen der Ausgleich des entstandenen und auch zukünftigen materiellen Schadens. 

Bei den materiellen Schäden geht es insbesondere um den Ausgleich von Pflegekosten, um Therapiekosten, Kosten für Hilfsmittel, den behindertengerechten Umbau des Hauses oder der Wohnung sowie die Anschaffung eines behindertengerechten Autos. Schließlich gehört auch der Ausgleich eines möglichen Verdienstausfallschadens und Haushaltsführungsschadens dazu.

Ein Kind, das infolge eines durch Fehler verursachten Geburtsschadens dauerhaft gesundheitlich beeinträchtigt ist, hat Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Höhe richtet sich nach Faktoren wie dem Ausmaß der körperlichen oder neurologischen Schäden, der voraussichtlichen Lebenserwartung und dem täglichen Unterstützungsbedarf.

Die aktuelle Rechtsprechung zeigt deutliche Unterschiede in der Höhe der Entschädigungen. Bei leichteren Lähmungen liegt das zugesprochene Schmerzensgeld zwischen 30.000 Euro und 80.000 Euro. Sind hingegen schwerwiegende Hirnschäden mit dauerhaften Behinderungen und vollständiger Pflegebedürftigkeit die Folge, wurden bereits Schmerzensgelder von bis zu 800.000 Euro zugesprochen.

Ohne Frage sind die Eltern eines geburtsgeschädigten Kindes nicht nur emotional, sondern auch finanziell vor große Herausforderungen gestellt. So wird nicht selten der eigene Beruf aufgegeben, damit man sich selbst um sein Kind kümmern kann.

Das geschädigte Kind hat Schadenersatzansprüche. Dass hingegen auch die Eltern ein Schmerzensgeld und den Ersatz ihrer materiellen Schäden einfordern können, ist schwierig zu beurteilen, aber durchaus denkbar.

Insbesondere die Einbeziehung der Rechtsprechung zu den sogenannten „Schockschäden“ macht es möglich, dass Eltern für eine traumatische Geburtserfahrung mit emotionalen Schäden Schadensersatz einfordern können.

Eltern, die sich entschließen, einen Geburtsschaden juristisch aufarbeiten zu lassen, stehen vor einem komplexen Verfahren, das jedoch mit der richtigen anwaltlichen Unterstützung erfolgreich bewältigt werden kann. Der Weg zur Geltendmachung von Ansprüchen umfasst mehrere Schritte, die in einer bestimmten Reihenfolge unternommen werden sollten.

Damit ein Geburtsschaden nachgewiesen und Ansprüche rechtlich geltend gemacht werden können, ist die Hinzuziehung der Behandlungsdokumentation unerlässlich. Die Unterlagen geben Aufschluss darüber, ob vor, während und/oder nach der Geburt Fehler gemacht wurden.

Besonders wichtig sind in diesem Zusammenhang:

• CTG-Aufzeichnungen, die zeigen, wie die Herztöne des Kindes in der Schwangerschaft und während der Geburt überwacht wurden.

• Geburtsverlaufsprotokolle und ärztliche Anordnungsblätter, in denen medizinische Entscheidungen und Abläufe während der Entbindung dokumentiert sind.

• Operationsberichte, falls ein Kaiserschnitt durchgeführt wurde oder andere operative Maßnahmen notwendig waren.

Mit der Behandlungsdokumentation und einem Gedächtnisprotokoll verfügen wir über die wesentlichen Erkenntnisquellen, um den Behandlungsablauf medizinrechtlich bewerten zu können. 

Idealerweise holt man ein medizinisches Gutachten ein, das das Vorliegen eines Behandlungsfehlers und/oder Aufklärungsversäumnisses und den Zusammenhang zu dem entstandenen Schaden überprüft. Es gibt zwei wesentliche Möglichkeiten:

• Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MD)

• Privatgutachten von unabhängigen Fachärzten

Viele Geburtsschadensfälle lassen sich außergerichtlich klären. 

Wenn langwierige Gerichtsprozesse umgangen werden können, bedeutet das für betroffene Familien eine große emotionale und finanzielle Entlastung.

Allerdings besteht das Risiko, dass die Gegenseite versucht, die Ansprüche der Eltern und des Kindes herunterzuspielen. Ohne anwaltliche Expertise werden oft zu niedrige Entschädigungssummen angeboten. Ein Fachanwalt/eine Fachanwältin für Medizinrecht, der/die auf Geburtsschäden spezialisiert ist, kümmert sich darum, dass Ihre Ansprüche korrekt bewertet und vollständig durchgesetzt werden.

Führt die außergerichtliche Verhandlung nicht zu einer Lösung, bleibt der Klageweg. 

In einem Gerichtsverfahren können sowohl ein Schmerzensgeld wie auch der Ersatz des bereits entstandenen, aber insbesondere auch des zukünftigen Schadens geltend gemacht werden.

Regelhaft wird das Gericht seine Entscheidung nicht ohne Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens bzw. nicht ohne umfangreiche Beweisaufnahmen treffen.

Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen unterliegt Fristen, die unbedingt beachtet werden müssen, um den Anspruch nicht zu verlieren und ihn durchsetzen zu können.

Das Ermitteln des Verjährungszeitpunkts ist oftmals schwierig. Grundsätzlich gilt nach § 199 BGB eine regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren.

Wann genau diese Frist zu laufen beginnt, ob sie gegebenenfalls gehemmt oder unterbrochen wurde, erfordert anwaltliche Expertise.

Eine absolute Verjährungsgrenze von 30 Jahren nach der Geburt ist in jedem Fall zu beachten.

Die Spätfolgen eines Geburtstraumas beim Kind prägen oft das Leben der gesamten Familie. Gerade in dieser schweren Zeit ist es wichtig zu wissen, dass Sie nicht alleine sind. 

Wie Sie im Artikel erfahren haben, gibt es rechtliche Wege, um Ansprüche auf Schmerzensgeld, Schadensersatz und langfristige Unterstützung durchzusetzen. Ob es um die kritische Analyse von CTG-Aufzeichnungen geht oder um den Nachweis von Spätfolgen wie neurologischen Schäden: Professionelle Hilfe macht den Unterschied. Kontaktieren Sie uns für eine Ersteinschätzung Ihres Falls. Wir unterstützen Sie dabei, Ihrem Kind die bestmögliche Zukunft zu sichern.

Ein Behandlungsfehler kann das Leben eines Menschen von Grund auf verändern. Eine einzelne Entscheidung kann durch Fahrlässigkeit oder Fehleinschätzungen zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgeschäden führen, sowohl körperlich als auch seelisch. 

Betroffene stehen dann plötzlich vor einer ungewissen Zukunft, geplagt von Schmerzen, Ängsten und der Frage, ob sie jemals wieder ein normales Leben führen können. Auch wenn nichts das entstandene Leid wieder gut machen kann, gibt es ein Recht auf Entschädigung: den Ersatz materieller Schäden, wie beispielsweise Zuzahlungen, Pflegekosten, Verdienstausfall etc., und Schmerzensgeld für das erlittene Leid und die Schmerzen.

In diesem Artikel erläutern wir Ihnen verständlich und detailliert, wann ein Behandlungsfehler vorliegt, welche rechtlichen Schritte Sie unternehmen können und wann anwaltliche Unterstützung notwendig wird.

Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Nicht jede gesundheitliche Komplikation nach einer medizinischen Behandlung ist automatisch auf einen Fehler zurückzuführen. Eine medizinisch vertretbare Behandlung ist nicht deshalb fehlerhaft, weil sich im Nachhinein herausstellt, man hätte es besser machen können.

Entscheidend ist, ob der behandelnde Arzt/Ärztin oder das medizinische Personal gegen die anerkannten medizinischen Standards verstoßen hat.

Was verbirgt sich hinter anerkannten medizinischen Standards?

Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. hierzu u.a. BGH v. 23.2.2021, Az. VI ZR 44/20) gibt der Facharztstandard Auskunft darüber, welches Verhalten von einem gewissenhaften und aufmerksamen Arzt in einer konkreten Behandlungssituation aus der berufsfachlichen Sicht seines Fachbereiches zum Zeitpunkt der Behandlung vorausgesetzt und erwartet werden.

Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften spielen eine entscheidende Rolle, um diese Voraussetzungen gedanklich ausfüllen zu können.

Sowohl in einer Arztpraxis wie auch in einem Krankenhaus muss eine Behandlung nach dem jeweiligen Facharztstandard sichergestellt sein. Der Behandler muss sich und seine Behandlung also daran messen lassen. 

Weicht die Behandlung von diesen Standards ab, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung, insbesondere einen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Gerade weil es Situationen gibt, in denen die Grenze zwischen einem Behandlungsfehler und einer vertretbaren medizinischen Entscheidung fließend ist, ist das Fachwissen eines Fachanwalts für Medizinrecht besonders wertvoll, um die Umstände Ihrer Behandlung zu beurteilen und um Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

Typische Beispiele für Behandlungsfehler

In der juristischen Praxis begegnen uns immer wieder ähnliche Fälle von Behandlungsfehlern. Einige Beispiele für Behandlungsfehler sind:

Eine CT oder MRT bei eindeutigen Schlaganfallsymptomen wird unterlassen.

Ein Patient erhält ein Medikament, auf das er allergisch reagiert, obwohl die Allergie in seiner Krankenakte vermerkt ist. Infolge der falschen Medikation erleidet er einen anaphylaktischen Schock.

Eine offensichtliche Fraktur auf einem Röntgenbild wird übersehen und lediglich eine Verstauchung diagnostiziert. Die anschließende Versorgung der Fraktur ist weitaus komplizierter.

Nach einer Knieprothesen-Operation infiziert sich die Wunde mit multiresistenten Keimen, da Hygienevorschriften in der Klinik nicht konsequent eingehalten wurden. Es droht die Amputation des Unterschenkels. 

Jeder dieser Fälle zeigt: Behandlungsfehler können gravierende Folgen für die Gesundheit und Lebensqualität eines Patienten haben.

Neben einem Behandlungsfehler spielen oftmals auch Aufklärungsversäumnisse rund um die Behandlung eine entscheidende Rolle.

Eine Fehldiagnose kann ebenso gravierende Folgen haben wie ein Behandlungsfehler. 

Sie führt dazu, dass eine Krankheit nicht oder falsch behandelt wird, was den Zustand des Patienten erheblich verschlimmern kann. Fehldiagnosen entstehen oft durch:

Ärzte und auch nichtärztliches Personal haben nur wenige Minuten Zeit für ihre Patienten, was zu überhasteten, voreiligen Entscheidungen führen kann.

Wichtige Vorerkrankungen oder Symptome werden nicht abgefragt und/oder nicht ausreichend berücksichtigt.

Bildgebende Verfahren wie CT oder MRT können falsch interpretiert werden

In der Praxis kommen Irrtümer bei der Diagnosestellung nicht selten vor. Ob der Diagnoseirrtum ein vorwerfbares Versehen des Behandlers beinhaltet, ist vielfach schwierig zu beurteilen. Denn bereits Symptome einer Erkrankung sind nicht immer eindeutig und können auf die verschiedensten Ursachen hinweisen. Auch kann jeder Patient wegen der Unterschiedlichkeiten des menschlichen Organismus die Anzeichen ein und derselben Krankheit in anderer Ausprägung aufweisen. Dies beinhaltet, dass der Diagnoseirrtum (ein Befund ist erhoben, wird aber nicht richtig ausgewertet) durchaus vertretbar sein kann.

Das ist der Grund, weshalb sich Behandler gern auf einen aus ihrer Sicht belanglosen Diagnoseirrtum beziehen, um sich gegen Haftungsansprüche zu wehren.

Man kann festhalten: Ein Diagnosefehler kann ohne weiteres einen Fehler bei der Behandlung darstellen, muss es aber nicht. Die Beurteilung, ob es sich um eine vertretbare bzw. noch vertretbare Fehldiagnose darstellt, ist oftmals schwierig.

Die Beweislast – Wer muss den Fehler nachweisen?

Grundsätzlich obliegt es dem Patienten nachzuweisen, dass ein Behandlungsfehler vorliegt und dieser zu einem Gesundheitsschaden geführt hat. Das ist auch nach Einführung des Patientenrechtegesetzes (zur Beweislast §§ 630h I-V, 630f BGB) so.

Die Beweisführung kann Schwierigkeiten bereiten, insbesondere dann, wenn medizinische Dokumente fehlen oder lückenhaft sind und der Patient den Behandlungsablauf anders vor Augen hat, als es schriftlich festgehalten wurde.

Für den Patienten können aber auch Beweiserleichterungen greifen.In besonders schwerwiegenden Fällen (gemeint sind Verstöße gegen eindeutig gesicherte medizinische Erkenntnisse und bewährte ärztliche Behandlungsregeln und Erfahrungen) spricht man von einem groben Behandlungsfehler. In solchen Fällen kehrt sich die Beweislast um: Nun muss der behandelnde Arzt oder die Klinik nachweisen, dass der entstandene Schaden nicht durch sein fehlerhaftes Verhalten verursacht wurde..

Bei der Beurteilung, ob ein Behandlungsfehler vorliegt oder nicht, nimmt der medizinische Sachverständige eine tragende Rolle ein, und zwar nicht nur in der gerichtlichen Auseinandersetzung. 

Schon außergerichtlich kann es wertvoll sein, die eigene Position durch ein Gutachten zu untermauern.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) erstellt häufig solche Gutachten, jedoch können auch private Sachverständige eine detaillierte und unabhängige Einschätzung liefern. 

Spätestens in einer gerichtlichen Auseinandersetzung beauftragt das Gericht einen Sachverständigen.

Wenn ein schadensursächlicher Behandlungsfehler bewiesen ist, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung.

Das Schmerzensgeld (Anknüpfungspunkt ist § 253 BGB) dient dem Ausgleich immaterieller Schäden. Es geht um die erlittenen Schmerzen, Ihr Leiden, die Lebensqualität, die Sie eingebüßt haben bzw. nicht mehr haben. Und auch der Gesichtspunkt der Genugtuung bleibt nicht außer Betracht.

Um einen Einblick zu geben, seien hier Beispiele für Schmerzensgeldsummen aus bereits ergangenen Urteilen aufgeführt:

VerletzungSchmerzensgeldUrteil
Brandblasen am Sprunggelenk nach fehlerhafter Wärmebehandlung (Heilpraktiker) mit schwierigem Heilungsverlauf2.500 €LG Bonn, 19.6.2015
Az. 9 O 234/14
Verbleib einer abgebrochenen Trokarspitze im Kniegelenk des Operierten nach einer Arthroskopie; dadurch Knorpelschaden20.000 €OLG Oldenburg
24.10.2018
Az. 5 U 102/18
Fehlerhafte Behandlung einer Hüftfehlbildung nach der Geburt mit nachfolgenden Operationen und Einschränkungen bei der Streck-, Beuge- und Abspreizfähigkeit der Hüftgelenke25.000 €OLG Brandenburg
8.4.2003
Az. 1 U 26/00
Befunderhebungsfehler nach Bandscheibenoperation mit Verletzung des nervus peronäus und daraus folgender Fußheber- und Zehenheberparese mit Sensibilitätsstörungen30.000 €OLG Saarbrücken
10.11.2010
Az. 1 U 380/08-114
Geburtsschaden eines Neugeborenen: Plexusparese des rechten Arms infolge einer fehlerhaft behobenen Schulterdystokie mit dauerhafter Funktionsfähigkeit des rechten Arms und der rechten Hand65.000 €OLG Celle
2.9.2013
Az. 1 U 88/12
verspätete und fehlerhafte Bandscheibenoperation mit weitreichenden Lähmungserscheinungen180.000 €OLG Koblenz
29.10.2009
Az. 5 U 55/09
Schwerer hypoxischer Gehirnschaden durch Sauerstoffunterversorgung vor der Geburt; das Neugeborene ist schwerstbehindert550.000 €OLG Koblenz
15.1.2020
Az. 5 U 1599/18
Verspätete Behandlung einer Meningokokkensepsis mit schwerster und dauerhafter Schädigung eines 5-jährigen800.000 €OLG Oldenburg
18.03.2020
Az. 5 U 196/18

Was tun wir für Sie?

Die Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor dem Hintergrund eines Behandlungsfehlers ist ohne juristische Unterstützung im Grunde nicht zu bewältigen.

Wir als erfahrene Patientenanwälte helfen bei der Überprüfung des von Ihnen ins Auge gefassten Behandlungsfehlers, helfen bei der Beweisführung und der Einschätzung und Durchsetzung einer entsprechenden Entschädigung.

Wer von einem möglichen Behandlungsfehler betroffen ist, sollte nicht zögern, eine professionelle rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Der Weg zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche, einschließlich eines Schmerzensgeldes, ist komplex. Wir wissen, worauf es ankommt, begleiten Sie Schritt für Schritt und nehmen Ihnen die rechtliche Last von den Schultern, damit Sie sich auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Der erste und grundlegende Schritt ist das Zusammentragen der wesentlichen Erkenntnisquellen.

Wir beschäftigen uns mit Ihren Angaben im Detail.

Wir fordern die maßgeblichen Behandlungsunterlagen an. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Patientenakte oder das Anfordern einer vollständigen Kopie ist in § 630 g BGB geregelt.

Wir nutzen unsere Expertise und langjährige Erfahrung und bewerten Ihren Fall medizinjuristisch.

Wir beraten außerdem dazu, ob ein medizinisches Sachverständigengutachten schon außergerichtlich eingeholt werden sollte. Dabei wägen wir sorgfältig Kosten und Nutzen ab, um für Ihren individuellen Fall die beste Entscheidung zu treffen.

Wir verfassen für Sie professionelle Schreiben an die verantwortliche Klinik und/oder den Behandler, in dem wir klar und fundiert Ihre Ansprüche darlegen.

Die Erfahrung zeigt, dass ein medizinisch und juristisch gut aufgestelltes Anspruchsschreiben ein wesentlicher Schritt ist, um eine Entschädigung durchzusetzen zu können.

Eine außergerichtliche Einigung dient der Vermeidung eines langwierigen Gerichtsverfahrens und erspart Ihnen emotionalen Stress.

Gemeinsam mit Ihnen wägen wir ab, ob eine außergerichtliche Einigung in Ihrem Fall sinnvoll ist oder ob der Weg vor Gericht bessere Aussichten bietet.

Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, scheuen wir nicht davor zurück, Ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen.

Bei (Schmerzensgeld-) Klagen, mit denen eine Entschädigung über 5.000,00 € verlangt wird, müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen. 

Wir verfügen über umfassende Expertise, so dass Sie mit uns einen kompetenten Partner an Ihrer Seite haben, der weiß, worum es geht und worauf es ankommt.Dank unseres Netzwerks aus renommierten medizinischen Sachverständigen, Patienteninitiativen (wie AKG e.V. und Plexuskinder e.V.) sowie Kontakten zu Kranken- und Pflegekassen sind wir optimal aufgestellt.

Kosten

Die Kosten einer außergerichtlichen Auseinandersetzung und eines Rechtsstreits sollten Sie nicht davon abhalten, Ihre Ansprüche nach einem Behandlungsfehler durchzusetzen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Wir erörtern diese mit Ihnen und stellen sie Ihnen transparent dar. Es ist wichtig, dass die Angst vor den Kosten Sie nicht davon abhält, Ihr Recht auf Entschädigung durchzusetzen.

Die Zusammenarbeit mit führenden Prozessfinanzierern, wie beispielsweise LEGIAL, ist uns vertraut. Wir vermitteln Ihnen gern den Kontakt oder fragen dort unter Einbeziehung unserer medizinrechtlichen Einschätzung eine Finanzierung für Sie an.

Ein oft unterschätzter Aspekt der Begleitung durch einen Fachanwalt/eine Fachanwältin für Medizinrecht ist die emotionale Entlastung, die Sie erhalten. 

Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit Versicherungen, Ärzten und Kliniken, sodass Sie sich komplett auf Ihre Genesung konzentrieren können.

Auseinandersetzungen rund um das Thema Behandlungsfehler sind nicht nur ein rechtlicher, sondern auch ein emotionaler Kampf. Doch Sie müssen ihn nicht allein führen. Wir stehen an Ihrer Seite und setzen alles daran, dass Sie die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Ersteinschätzung.