Die Beeinträchtigung Ihrer Gesundheit kann auch die höchste Geldsumme nicht wettmachen. Schmerzensgeld und Schadensersatz helfen jedoch ungemein bei der Bewältigung Ihrer neuen Lebenssituation. Das fängt bei den Kosten für etwaige Pflegekräfte an und hört bei Zuzahlungen für eventuelle Therapien noch lange nicht auf. Wir helfen Ihnen zuverlässig dabei, Ihre Ansprüche nach einem Geburtsschaden respektive Behandlungsfehler durchzusetzen.
Dazu klären wir zunächst für Sie und gemeinsam mit Ihnen, ob Ansprüche bestehen und ob sie gegenüber Kliniken und/oder Ärzten und deren Haftpflichtversicherungen durchgesetzt werden können. Wir verhandeln außergerichtlich mit Versicherern und – wenn das nicht zum Erfolg führt – erheben Klage und vertreten Sie vor Gericht, um ein gerechtes und für Sie oder Ihr Kind gutes Urteil zu erreichen. Zahlreiche erfolgreiche Mandate aus unserer Vergangenheit geben dieser Vorgehensweise Recht.
Obgleich jeder Fall anders ist, gibt der folgende Ablauf Ihnen ein gutes Verständnis dafür, wie die Zusammenarbeit mit NÄTHER I KRÜGER I PARTNER verläuft: