Saugglocke bei der Geburt und mögliche Spätfolgen

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Eine Geburt ist ein großes, nicht immer einfaches Ereignis. Manchmal ist apparative Unterstützung erforderlich, damit Mutter und Kind sicher durch den Geburtsvorgang geleitet werden können. 

Ein Instrument, das in der modernen Geburtshilfe zum Einsatz kommen kann, ist die Saugglocke. Obwohl sie in bestimmten Situationen helfen kann, eine vaginale Geburt durchzuführen, birgt ihr Einsatz Risiken. Neben akuten Komplikationen rücken zunehmend auch mögliche Spätfolgen einer Saugglockengeburt für das Kind in den Fokus. 

Dieser Artikel thematisiert die Anwendung der Saugglocke bei der Geburt, mögliche Spätfolgen und bietet rechtliche Informationen für betroffene Eltern.

Was genau sind Saugglocken und wann kommen sie zum Einsatz?

Die Saugglocke (medizinisch: Vakuumextraktor) ist ein geburtshilfliches Instrument. Sie besteht aus einer Schale (aus Metall oder Silikon), die auf den Kopf des Kindes aufgesetzt wird. Mittels einer Vakuumpumpe erzeugt der Geburtshelfer einen Unterdruck, wodurch sich die Glocke am kindlichen Kopf festsaugt. 

Synchron mit den Wehen kann der Arzt dann durch kontrollierten Zug helfen, das Kind durch den Geburtskanal zu leiten. Der Einsatz einer Saugglocke ist an spezifische medizinische Indikationen geknüpft. 

Geburtshelfer ziehen diese Methode in Betracht, wenn während der Austreibungsphase Komplikationen auftreten, wie etwa:

  • – Ein Geburtsstillstand trotz starker Wehen und vollständiger Muttermundöffnung.
  • – Zeichen einer beginnenden Gefährdung des Kindes (z. B. auffällige Herztöne im CTG – Kardiotokogramm).
  • – Erschöpfung der Mutter, die ein effektives Pressen unmöglich macht.

Für eine Saugglockengeburt müssen also bestimmte Vorbedingungen gegeben sein: Der Muttermund muss vollständig eröffnet, die Fruchtblase gesprungen und der kindliche Kopf ausreichend tief ins Becken eingetreten sein. Zudem muss sich das Kind in Schädellage befinden. Die Kräfte, die bei einer Vakuumextraktion auf den kindlichen Kopf wirken, sind erheblich und können durchschnittlich zwischen 176 und 241 Newton betragen. Der Einsatz muss dementsprechend sorgfältig abgewogen werden.

Zu welchen Spätfolgen kann der Einsatz einer Saugglocke führen?

Viele Kinder, die mittels einer Saugglocke zur Welt kommen, entwickeln sich ohne gesundheitliche Probleme. Dennoch ist die Anwendung dieses Instruments der Geburtshilfe nicht risikofrei, und es können verschiedene, teils erst Jahre später manifeste, Spätfolgen auftreten.

Unmittelbar nach einer Saugglockengeburt zeigen sich häufiger bestimmte Erscheinungen am kindlichen Kopf. Dazu gehört die sogenannte Geburtsgeschwulst, eine Schwellung durch Flüssigkeitsansammlung unter der Kopfhaut, oder ein Kephalhämatom, ein Bluterguss zwischen Knochen und Knochenhaut. 

Sie bilden sich üblicherweise innerhalb weniger Tage oder Wochen von selbst zurück. 

Auch oberflächliche Hautabschürfungen oder eine vorübergehende Neugeborenengelbsucht (durch den Abbau von Blutergüssen) können zu den erwartbaren, meist harmlosen Folgen zählen.

Über die kurzfristigen Folgen hinaus gibt es potentiell ernstere und langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen, die als Spätfolgen einer Saugglocke-Anwendung bei der Geburt diskutiert werden.

Intrakranielle Blutungen (Hirnblutungen)

Die Zugkräfte können zu Blutungen innerhalb des Schädels führen. Das können kleinere Einblutungen oder aber ernstere Hämorrhagien sein. Letztere erfordern sofortige medizinische Intervention und erhöhen das Risiko für bleibende neurologische Schäden. Insbesondere bei Frühgeburten liegt das Risiko höher. Die Vakuumextraktion ist in solchen Fällen kontraindiziert.

Nervenschäden

Mechanische Belastungen oder Blutungen im Kopfbereich können Nervenbahnen schädigen. Das kann zu Lähmungserscheinungen (z. B. Fazialisparese), oder zu subtileren neurologischen Defiziten führen, die sich erst in Entwicklungsverzögerungen, motorischen Störungen oder Lernschwierigkeiten zeigen.

Hypoxische Hirnschäden

Ein komplizierter Geburtsverlauf, der den Einsatz der Saugglocke notwendig macht, kann mit einer reduzierten Sauerstoffversorgung des Kindes einhergehen. Die Extraktion selbst kann zusätzlichen Stress für das Kind bedeuten und einen bestehenden Sauerstoffmangel (Hypoxie) verschärfen oder auslösen. 

Mögliche Folgen reichen von leichten kognitiven Beeinträchtigungen bis hin zu schweren neurologischen Störungen wie einer infantilen Zerebralparese.

Der Nachweis von Geburtsschäden nach einer Saugglockengeburt und insbesondere der Nachweis des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Einsatz der Saugglocke und einem Schaden stellt sich schwierig dar. Ein Grund dafür ist, dass sich gesundheitliche Probleme oft erst Monate oder Jahre nach der Geburt zeigen.

Wichtige Elemente der Beweisführung sind:

  • Medizinische Dokumentation: 

Eine lückenlose Dokumentation der Schwangerschaft, der Geburt (Geburtsprotokoll, CTG-Aufzeichnungen, APGAR-Werte) und der nachgeburtlichen Entwicklung des Kindes (U-Untersuchungen, Arztbriefe) ist von fundamentaler Bedeutung.

  • Bildgebende Verfahren: 

Ultraschalluntersuchungen des Kopfes nach der Geburt, spätere MRT- oder CT-Aufnahmen können Hinweise auf strukturelle Veränderungen oder Schädigungen geben.

  • Entwicklungsdiagnostik: 

Regelmäßige kinderärztliche und gegebenenfalls neurologische, entwicklungspsychologische oder heilpädagogische Untersuchungen können Entwicklungsverzögerungen oder spezifische Defizite aufdecken.

  • Medizinische Gutachten: 

Ein unabhängiges medizinisches Sachverständigengutachten kann erforderlich sein. Ein Gutachter prüft, ob die Anwendung der Saugglocke fehlerhaft war (z. B. falsche Indikationsstellung, unsachgemäße Durchführung) und ob die festgestellten Spätfolgen plausibel auf diesen Fehler zurückzuführen sind.

Vermuten Eltern, dass Spätfolgen bei ihrem Kind auf einen fehlerhaften Einsatz der Saugglocke während der Geburt zurückzuführen sind, empfehlen wir, rechtliche Schritte prüfen zu lassen.

Ein Fachanwalt für Medizinrecht hilft Ihnen zu klären, ob im Zusammenhang mit der Saugglockengeburt ein Fehler unterlaufen ist.

Mögliche Fehlerquellen sind:

  • Fehlende oder falsche Indikationsstellung: 

War der Einsatz der Saugglocke medizinisch überhaupt notwendig und gerechtfertigt, oder gab es Kontraindikationen?

  • Fehlerhafte Durchführung: 

Wurde die Saugglocke korrekt angesetzt? War die Zugkraft angemessen? Wurde die Anwendung zu oft oder zu lange versucht?

  • Aufklärungsversäumnis: 

Wurden die Eltern umfassend über die Risiken des Einsatzes der Saugglocke sowie über mögliche Alternativen (z. B. Kaiserschnitt) aufgeklärt und lag eine wirksame Einwilligung vor?

Bestätigt sich der Verdacht eines Behandlungsfehlers als Ursache für die Spätfolgen, dann könnten Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz bestehen. Wir bei NÄTHER I KRÜGER I PARTNER haben uns darauf spezialisiert, von Behandlungsfehlern betroffenen Patienten und deren Familien zu helfen, ihre Ansprüche durchzusetzen.

Schadensersatz deckt materielle Schäden, wie z. B. Kosten für notwendige Therapien, Heilbehandlungen, Pflegebedarf, behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen oder zukünftigen Verdienstausfall ab.

Schmerzensgeld ist eine spezifische Form des Schadensersatzes (immaterieller Schaden). Es soll als Ausgleich für erlittene Schmerzen, Leiden und die Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die Spätfolgen dienen.

Die Verjährungsfrist für solche Ansprüche ist mit drei Jahren kurz, der Fristbeginn einzelfallabhängig. Umso wichtiger ist es, frühzeitig juristischen Rat einzuholen.

Fachanwaltliche Unterstützung bei Spätfolgen nach Saugglockengeburt

Die Saugglocke ist ein etabliertes Instrument der Geburtshilfe, das in kritischen Situationen hilfreich sein kann. Gleichzeitig sind die Risiken für daraus resultierende Geburtsverletzungen und potenzielle Langzeitfolgen nicht zu vernachlässigen. 

Treten bei einem Kind nach der Geburt mit einer Saugglocke Spätfolgen auf, ist eine sorgfältige medizinische und juristische Aufarbeitung des Geburtsgeschehens geboten. Die Klärung, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ob die gesundheitlichen Probleme Ihres Kindes sich darauf zurückführen lassen, ist komplex. 

Wir helfen betroffenen Familien, die notwendigen Schritte einzuleiten, medizinische Gutachten zu beauftragen und die Ansprüche Ihres Kindes auf eine angemessene Entschädigung und die Sicherstellung seiner zukünftigen Versorgung durchzusetzen.

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