Auszeichnung zur Top Kanzlei Medizinrecht 2021 von der Wirtschaftswoche

Es ist eine Tatsache, dass es manchmal zu Komplikationen im Geburtsprozess kommen kann, an denen niemand die Schuld trägt. Wenn aber Methoden wie der sogenannte Kristeller-Handgriff von der Hebamme oder dem Arzt angewendet wurden, bleiben die Eltern mit Fragen zurück. War dieser Eingriff tatsächlich medizinisch notwendig oder liegt ein Behandlungsfehler vor?

Als Kanzlei, die ausschließlich die Patientenseite vertritt, bewerten wir solche Fälle regelmäßig. In der juristischen Praxis zeigt sich häufig, dass die Anwendung dieses Manövers die Grenze zur Rechtswidrigkeit überschreiten kann. 

In diesem Artikel schauen wir uns die medizinischen Hintergründe, die rechtlichen Fallstricke und Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld an.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

Was ist der Kristeller-Handgriff?

Der Handgriff, der auch als Fundusdruck bekannt ist, geht auf den Geburtshelfer Samuel Kristeller zurück, der ihn im 19. Jahrhundert beschrieb. Das geburtshilfliche Personal übt dabei mit der flachen Hand, dem Unterarm oder gar dem vollen Körpergewicht Druck auf den Fundus uteri (den oberen Teil der Gebärmutter) aus. Das Ziel besteht darin, das Kind in der Austreibungsphase schneller durch den Geburtskanal zu schieben.Der Vorgang kann ein massiver Eingriff in die körperliche Integrität sein. Da der Druck oft mehrere Kilogramm beträgt, wirkt er unmittelbar auf die Organe der Mutter und den Körper des Kindes ein. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) sowie viele Fachgesellschaften betrachten die Methode aufgrund der hohen Risiken kritisch und empfehlen ihn nicht.

Wann kommt der Kristeller-Handgriff zum Einsatz?

Ärzte und Hebammen setzen das Verfahren ein, wenn die Austreibungsphase stagniert oder eine akute Notfallsituation vorliegt. Typische Indikationen sind:

  1. 1. Pathologische Herztöne des Kindes: 

Wenn die Sauerstoffversorgung des Babys gefährdet scheint (fetale Hypoxie).

  1. 2. Erschöpfung der Mutter: 

Wenn die Gebärende keine Kraft mehr für effektive Presswehen aufbringt.

  1. 3. Verzögerte Austreibung: 

Wenn der Kopf des Kindes bereits sichtbar ist, die Geburt jedoch nicht weiter voranschreitet.

Medizinisch gesehen darf das Personal den Handgriff ausschließlich synchron zur Wehe ausführen. Ein Druck außerhalb der Wehentätigkeit kann unter bestimmten Umständen als grob behandlungsfehlerhaft gelten, da er die Gebärmutter schwer schädigen kann.

Wann kommt der Kristeller-Handgriff NICHT zum Einsatz?

Viele Experten fordern heute eine restriktive Anwendung. Die S3-Leitlinie „Die vaginale Geburt am Termin“ gibt klare Rahmenbedingungen vor. Darin heißt es: „Fundusdruck soll möglichst nicht ausgeübt werden. Nur unter strenger Indikationsstellung kann diese Maßnahme erwogen werden.“

Auf den Handgriff verzichten Kliniken demnach idealerweise dann, wenn keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht.

Manchmal führen äußere Umstände zu dem Einsatz, etwa Personalmangel oder Zeitdruck im Kreißsaal. Rechtlich gesehen rechtfertigt Zeitdruck jedoch keinen Standardverlust. Wenn die medizinische Notwendigkeit fehlt, fehlt auch die Rechtfertigung für den Eingriff. Ein Verzicht ist zudem geboten, wenn die Patientin den Eingriff ausdrücklich ablehnt. 

Das Selbstbestimmungsrecht der Frau steht auch unter der Geburt an oberster Stelle.

Mögliche Folgen eines Kristeller-Handgriffs

Die Risiken dieses Manövers sind vielfältig und oft gravierend. Wir vertreten Mandanten, die unter Langzeitfolgen leiden, welche durch eine sanftere Geburtsleitung vermeidbar gewesen wären.

Folgen für die Mutter

Folgen für das Kind

Auch für das Neugeborene stellt der künstlich erhöhte Druck eine massive Belastung dar. Häufige Verletzungen sind:

Welche Alternativen gibt es?

Moderne Geburtsmedizin bietet sanftere Wege, um eine verzögerte Geburt zu unterstützen. Anstatt manuellen Druck auszuüben, können Hebammen die Gebärposition verändern. 

Die Schwerkraft unterstützt im Stehen oder im Vierfüßlerstand den Geburtsfortschritt effektiver als Druck im Liegen. Auch aufrechte Positionen, Seitenlage oder die Nutzung von Gebärhockern können den natürlichen Geburtsprozess fördern.

Weitere bewährte Maßnahmen umfassen:

Ebenso stellt die Vakuumextraktion (Saugglocke) oder die Zangengeburt eine Alternative dar. Diese operativ-vaginalen Eingriffe unterliegen strengen medizinischen Indikationen und klaren Leitlinien. Sie erlauben eine kontrolliertere Geburtsbeendigung als das unkontrollierte Drücken auf den Bauch – allerdings nicht ohne eigene Risiken.

Rechtliche Mittel nach Folgeschäden eines Kristeller-Handgriffs

Wenn Sie oder Ihr Kind durch den Kristeller-Handgriff Schaden erlitten haben, stehen Ihnen Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Wir prüfen für Sie zwei zentrale Aspekte:

  1. Der Behandlungsfehler (Facharztstandard)

Wir klären, ob die Mediziner den Facharztstandard gewahrt haben. Hat das Personal den Handgriff zu fest, zu lang oder asynchron zur Wehe ausgeführt? Wurde die Indikation korrekt gestellt? 

Ein Sachverständigengutachten ist hier oft notwendig. Ein Experte für Gynäkologie bewertet darin, ob das Handeln der Geburtshelfer als vertretbar galt oder ob sie medizinische Sorgfaltspflichten verletzten.

  1. Der Aufklärungsfehler

Jeder medizinische Eingriff erfordert die Einwilligung der Patientin nach erfolgter Aufklärung. In der Hektik einer Geburt unterbleibt diese oft. Zwar entfällt die Aufklärungspflicht in absoluten Notfällen, doch die Rechtsprechung legt hier strenge Maßstäbe an. 

Das Recht jeder Frau, selbst darüber bestimmen zu dürfen, muss möglichst umfassend gewährleistet werden. Wenn Zeit für eine kurze Erläuterung und das Einholen der Zustimmung blieb und diese unterlassen wurde, kann der gesamte Eingriff rechtswidrig sein – selbst wenn er handwerklich korrekt ausgeführt wurde.

Beweislast und Dokumentation

Normalerweise trägt der Patient die Beweislast. Liegt jedoch ein grober Behandlungsfehler vor, kehrt sich diese Beweislast um. Dann muss die Klinik beweisen, dass der Schaden auch bei korrektem Verhalten eingetreten wäre. 

Ein Dokumentationsfehler kann ebenfalls zu Beweiserleichterungen führen. Wenn das Protokoll den Kristeller-Handgriff verschweigt, obwohl Zeugen (wie der Partner) ihn bestätigen, werten Gerichte dies häufig zu Gunsten der Patientin.

Wie NÄTHER I KRÜGER I PARTNER Ihnen hilft

Wir wissen, dass die Auseinandersetzung mit einer Klinik nach einem traumatischen Geburtserlebnis Kraft kostet. Unsere Kanzlei übernimmt diese Last für Sie. Wir arbeiten gewissenhaft daran, Licht in die Geschehnisse im Kreißsaal zu bringen.

Unser Prozess für Ihr Recht:

  1. 1. Akteneinsicht: 

Wir beschaffen die vollständigen Krankenunterlagen. Wir lesen zwischen den Zeilen der CTG-Streifen und Hebammenprotokolle.

  1. 2. Medizinische Expertise: 

Wir nutzen unser Netzwerk aus namhaften medizinischen Gutachtern. Fachleute erkennen Fehler, die ein Laie nicht sieht.

  1. 3. Strategische Beratung: 

Wir erläutern Ihnen ehrlich die Erfolgsaussichten und die Höhe der möglichen Ansprüche. Wir sprechen über Schmerzensgeld, aber auch über Erwerbsschaden, Mehrbedarf für Pflege und Therapiekosten.

  1. 4. Außergerichtliche Verhandlung: 

Wir führen den Schriftverkehr mit Haftpflichtversicherungen. Wir streben eine gerechte Lösung an, ohne Sie unnötig zu belasten.

  1. 5. Gerichtliche Vertretung: 

Sollten die Versicherer blockieren, erheben wir Klage. Unsere Erfahrung aus zahlreichen erfolgreichen Mandaten sichert Ihnen eine professionelle Vertretung vor Gericht.

Wir informieren auch Ihren Rechtsschutzversicherer fortlaufend. Falls keine Versicherung besteht, vermitteln wir Kontakte zu Prozessfinanzierern, damit Ihr Recht nicht an den Kosten scheitert.

Klarheit schaffen für die Zukunft

Der Kristeller-Handgriff ist ein risikoreiches Manöver, das Leben verändern kann. Werden Sie nicht zum stillen Opfer einer fehlerhaften Geburtsleitung. 

Wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen, verdienen Sie Antworten.

Schadensersatz kann die Gesundheit nicht wiederherstellen, aber er schafft die finanzielle Basis für die notwendige Unterstützung und Therapien. 

Holen Sie sich hier medizinrechtlichen Rat.

FAQs zum Kristeller-Handgriff

Ist der Kristeller-Handgriff in Deutschland verboten?

Nein, er ist nicht generell verboten, gilt jedoch als veraltet und riskant. Die medizinischen Leitlinien raten vom Kristeller-Handgriff grundsätzlich ab und sehen ihn – wenn überhaupt – nur als Ultima Ratio in echten Notfällen vor. Die Durchführung unterliegt strengen Qualitätsregeln.

Kann ich auch Jahre nach der Geburt noch klagen?

Die Verjährungsfrist für Behandlungsfehler beträgt in der Regel drei Jahre. Die Frist beginnt erst am Ende des Jahres, in dem Sie von dem Fehler und der Person des Verpflichteten Kenntnis erlangt haben oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen. Bei Kindern können Ansprüche oft noch viel länger geltend gemacht werden.

Muss ich beweisen, dass der Arzt zu fest gedrückt hat?

Zunächst obliegt die Beweislast Ihnen. Wir stützen uns dabei auf die Behandlungsdokumentation und Zeugenaussagen. Ergeben sich aus den Unterlagen Hinweise auf ein grob fehlerhaftes Vorgehen, kann es zur Beweislastumkehr kommen.