Bei Verdacht auf einen medizinischen Fehler sind Betroffene oft verunsichert, wenn es um Fragen der Verantwortung und mögliche Ansprüche geht. Es ist nur allzu verständlich, sich in dieser Lage zunächst orientierungslos zu fühlen.
Diese Seite möchte Ihnen eine erste Hilfestellung geben: Wir informieren Sie über Ihre grundlegenden Rechte und zeigen Wege auf, wie ein auf Behandlungsfehler spezialisierter Anwalt Ihnen beistehen kann, die Situation zu verstehen und Ihre berechtigten Interessen durchzusetzen.
Nach offiziellen Zahlen kam es 2023 zu durchschnittlich sieben Patientenschäden pro Tag und 75 Todesfällen durch Behandlungsfehler. Experten schätzen die Dunkelziffer und die jährliche Gesamtzahl vermeidbarer Todesfälle in Deutschland sogar auf bis zu 17.000.
Als Behandlungsfehler gilt, wenn medizinisches Personal, Ärzte, Pflegekräfte oder andere Therapeuten, vom anerkannten und gesicherten medizinischen Wissensstand, dem sogenannten Facharztstandard, abweicht und dem Patienten dadurch ein Gesundheitsschaden entsteht.
Nicht jedes unerwünschte Behandlungsergebnis oder jede Komplikation begründet aber automatisch einen Behandlungsfehler. Maßgeblich ist, ob die Behandlung lege artis, also nach den Regeln der ärztlichen Kunst, erfolgte.
Die ärztlichen Sorgfaltspflichten ergeben sich aus dem Behandlungsvertrag (§§ 630a ff. BGB) und dem jeweils aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft zum Zeitpunkt der Behandlung.
Ein Arzt ist verpflichtet, jene Maßnahmen zu ergreifen, die ein sorgfältiger und gewissenhafter Facharzt derselben Fachrichtung unter den konkreten Umständen für geboten halten würde. Wird diese fachärztliche Sorgfaltspflicht verletzt, steht eine Haftung im Raum.
Ein grober Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen hat und dieser Fehler aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf.
Behandlungsfehler können in allen Phasen einer medizinischen Versorgung auftreten. Die Bandbreite möglicher Fehler ist dabei groß.
Zur Verdeutlichung dienen folgende Kategorien und typische Szenarien. Wenn das Fehlverhalten besonders schwer wiegt, können sie auch Beispiele für grobe Behandlungsfehler darstellen:
Der Nachweis eines Behandlungsfehlers und des daraus resultierenden Schadens gestaltet sich für medizinische Laien oft sehr schwierig. Darum ist die Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt für Behandlungsfehler von großer Bedeutung.
Als Kanzlei für Medizinrecht, die sich auf die Vertretung von Patienteninteressen spezialisiert hat, übernehmen wir für Sie die komplexe Aufarbeitung des Falles.
Anhand Ihrer Schilderungen und der medizinischen Unterlagen nimmt Ihr Anwalt für Arztfehler eine erste Einschätzung darüber vor, ob ein verfolgbarer Behandlungsfehler vorliegen könnte.
Ihr Anwalt fordert alle relevanten Behandlungsunterlagen an, analysiert diese sorgfältig und unterstützt Sie bei der Erstellung eines Gedächtnisprotokolls.
Zur fundierten Beurteilung des medizinischen Sachverhalts ist oft ein unabhängiges Sachverständigengutachten erforderlich. Ein Anwalt mit Expertise im Bereich Arzthaftung kann die Gutachten bewerten und verfügt über Netzwerke zu qualifizierten medizinischen Gutachtern.
Wer ist für den Behandlungsfehler verantwortlich? Der einzelne Arzt, das Krankenhaus oder andere Beteiligte? Wer muss eine Entschädigung zahlen?
Darunter fällt die genaue Bezifferung von Schmerzensgeld und Schadensersatz (z. B. für Verdienstausfall, Pflegekosten, Haushaltsführungsschaden).
Der Anwalt tritt mit der Gegenseite (Ärzte, Kliniken, deren Haftpflichtversicherungen) in Verhandlung, um eine faire Einigung zu erzielen.
Ist eine außergerichtliche Lösung nicht möglich, vertritt Sie Ihr Anwalt für Arzthaftung konsequent vor Gericht.
Ansprüche aus Behandlungsfehlern unterliegen der Verjährung. Die Verjährung für Behandlungsfehler beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Patient von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.
NÄTHER | KRÜGER | PARTNER ist ausschließlich auf Patientenseite tätig. Unsere Arbeit für Sie basiert auf Gewissenhaftigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit. Mit unserem Fachwissen und dank unserer langjährigen Erfahrung als Anwälte im Bereich Behandlungsfehler und Arzthaftung führen wir Sie durch den gesamten Prozess.
Unsere Spezialisierung im Medizinrecht für Patienten wird nicht nur durch unsere Mandanten, sondern auch durch externe Instanzen bestätigt. Das Wirtschaftsmagazin WirtschaftsWoche listet NÄTHER | KRÜGER | PARTNER als TOP Kanzlei im Medizinrecht (2025).
Diese Auszeichnung unterstreicht unseren Anspruch, Ihnen als Fachanwälte für Medizinrecht für Patienten die bestmögliche Vertretung zu bieten.
Wir klären für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie diese durchgesetzt werden können, zunächst außergerichtlich, und wenn nötig, mit Nachdruck vor Gericht. Die Durchsetzung einer angemessenen Entschädigung für Behandlungsfehler durch das Krankenhaus oder von Ansprüchen gegen niedergelassene Ärzte erfordert Expertise, die wir Ihnen als Ihr Anwalt für Behandlungsfehler bieten.
Wenn Sie einen groben Behandlungsfehler oder einen anderen Fehler vermuten, kontaktieren Sie uns für eine fundierte Ersteinschätzung.