Auszeichnung zur Top Kanzlei Medizinrecht 2021 von der Wirtschaftswoche

Anwalt für Behandlungsfehler | NÄTHER I KRÜGER I PARTNER

Bei Verdacht auf einen medizinischen Fehler sind Betroffene oft verunsichert, wenn es um Fragen der Verantwortung und mögliche Ansprüche geht. Es ist nur allzu verständlich, sich in dieser Lage zunächst orientierungslos zu fühlen. 

 

Diese Seite möchte Ihnen eine erste Hilfestellung geben: Wir informieren Sie über Ihre grundlegenden Rechte und zeigen Wege auf, wie ein auf Behandlungsfehler spezialisierter Anwalt Ihnen beistehen kann, die Situation zu verstehen und Ihre berechtigten Interessen durchzusetzen.

Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Nach offiziellen Zahlen kam es 2023 zu durchschnittlich sieben Patientenschäden pro Tag und 75 Todesfällen durch Behandlungsfehler. Experten schätzen die Dunkelziffer und die jährliche Gesamtzahl vermeidbarer Todesfälle in Deutschland sogar auf bis zu 17.000.

 

Als Behandlungsfehler gilt, wenn medizinisches Personal, Ärzte, Pflegekräfte oder andere Therapeuten, vom anerkannten und gesicherten medizinischen Wissensstand, dem sogenannten Facharztstandard, abweicht und dem Patienten dadurch ein Gesundheitsschaden entsteht. 

 

Nicht jedes unerwünschte Behandlungsergebnis oder jede Komplikation begründet aber automatisch einen Behandlungsfehler. Maßgeblich ist, ob die Behandlung lege artis, also nach den Regeln der ärztlichen Kunst, erfolgte.

 

Die ärztlichen Sorgfaltspflichten ergeben sich aus dem Behandlungsvertrag (§§ 630a ff. BGB) und dem jeweils aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft zum Zeitpunkt der Behandlung. 

 

Ein Arzt ist verpflichtet, jene Maßnahmen zu ergreifen, die ein sorgfältiger und gewissenhafter Facharzt derselben Fachrichtung unter den konkreten Umständen für geboten halten würde. Wird diese fachärztliche Sorgfaltspflicht verletzt, steht eine Haftung im Raum.

 

Ein grober Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn der Arzt eindeutig gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gesicherte medizinische Erkenntnisse verstoßen hat und dieser Fehler aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf.

 

Beispiele für Behandlungsfehler

Behandlungsfehler können in allen Phasen einer medizinischen Versorgung auftreten. Die Bandbreite möglicher Fehler ist dabei groß.

 

Zur Verdeutlichung dienen folgende Kategorien und typische Szenarien. Wenn das Fehlverhalten besonders schwer wiegt, können sie auch Beispiele für grobe Behandlungsfehler darstellen:

 

Diagnosefehler

  • Eine Krankheit wird nicht oder zu spät erkannt (z. B. ein Tumor wird als harmlose Zyste fehlinterpretiert).
  • Ein Befund wird falsch gedeutet (Befunderhebungsfehler).
  • Notwendige diagnostische Maßnahmen unterbleiben (z.B. ein MRT unterbleibt).

 

Therapiefehler (Operationsfehler, Medikationsfehler)

  • Fehler während einer Operation (z. B. Verletzung eines Organs, Zurücklassen von Fremdkörpern).
  • Falsche Medikamentengabe (falsches Präparat, falsche Dosierung, Nichtbeachtung von Kontraindikationen).
  • Anwendung einer ungeeigneten oder veralteten Behandlungsmethode.
  • Unterlassen einer notwendigen Therapie.

 

Organisationsfehler im Krankenhaus oder der Praxis

  • Mangelnde Hygiene, die zu Infektionen führt.
  • Überlastung des Personals oder Einsatz von nicht ausreichend qualifiziertem Personal.
  • Fehlerhafte Koordination zwischen verschiedenen Abteilungen oder Ärzten.
  • Defekte oder falsch gewartete medizinische Geräte.

 

Aufklärungsfehler

  • Der Patient wird vor einem Eingriff nicht oder nur unzureichend über dessen Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen, Risiken und mögliche Behandlungsalternativen aufgeklärt.
  • Die Aufklärung erfolgt nicht rechtzeitig, um eine wohlüberlegte Entscheidung zu ermöglichen.

 

Dokumentationsfehler sind keine Behandlungsfehler, aber für die Beweisführung wichtig

  • Wichtige Befunde, getroffene Maßnahmen oder der Behandlungsverlauf werden nicht oder nur mangelhaft dokumentiert. Das erschwert die Nachvollziehbarkeit und kann im Streitfall zu Beweiserleichterungen für den Patienten führen.

Wann ein Anwalt bei Behandlungsfehlern helfen kann

Der Nachweis eines Behandlungsfehlers und des daraus resultierenden Schadens gestaltet sich für medizinische Laien oft sehr schwierig. Darum ist die Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt für Behandlungsfehler von großer Bedeutung.

 

Ihre Situation und unsere juristische Unterstützung

Als Kanzlei für Medizinrecht, die sich auf die Vertretung von Patienteninteressen spezialisiert hat, übernehmen wir für Sie die komplexe Aufarbeitung des Falles.

 

  • Prüfung der Erfolgsaussichten:

Anhand Ihrer Schilderungen und der medizinischen Unterlagen nimmt Ihr Anwalt für Arztfehler eine erste Einschätzung darüber vor, ob ein verfolgbarer Behandlungsfehler vorliegen könnte.

 

  • Beweissicherung:

Ihr Anwalt fordert alle relevanten Behandlungsunterlagen an, analysiert diese sorgfältig und unterstützt Sie bei der Erstellung eines Gedächtnisprotokolls.

 

  • Medizinische Gutachten:

Zur fundierten Beurteilung des medizinischen Sachverhalts ist oft ein unabhängiges Sachverständigengutachten erforderlich. Ein Anwalt mit Expertise im Bereich Arzthaftung kann die Gutachten bewerten und verfügt über Netzwerke zu qualifizierten medizinischen Gutachtern.

 

  • Klärung der Haftungsfrage:

Wer ist für den Behandlungsfehler verantwortlich? Der einzelne Arzt, das Krankenhaus oder andere Beteiligte? Wer muss eine Entschädigung zahlen?

 

  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche:

Darunter fällt die genaue Bezifferung von Schmerzensgeld und Schadensersatz (z. B. für Verdienstausfall, Pflegekosten, Haushaltsführungsschaden).

 

  • Außergerichtliche Verhandlungen:

Der Anwalt tritt mit der Gegenseite (Ärzte, Kliniken, deren Haftpflichtversicherungen) in Verhandlung, um eine faire Einigung zu erzielen.

 

  • Gerichtliche Vertretung:

Ist eine außergerichtliche Lösung nicht möglich, vertritt Sie Ihr Anwalt für Arzthaftung konsequent vor Gericht.

 

  • Beachtung der Verjährung:

Ansprüche aus Behandlungsfehlern unterliegen der Verjährung. Die Verjährung für Behandlungsfehler beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Patient von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

NÄTHER | KRÜGER | PARTNER – Ihr Anwalt für Behandlungsfehler

NÄTHER | KRÜGER | PARTNER ist ausschließlich auf Patientenseite tätig. Unsere Arbeit für Sie basiert auf Gewissenhaftigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit. Mit unserem Fachwissen und dank unserer langjährigen Erfahrung als Anwälte im Bereich Behandlungsfehler und Arzthaftung führen wir Sie durch den gesamten Prozess.

 

Nachgewiesene Expertise

Unsere Spezialisierung im Medizinrecht für Patienten wird nicht nur durch unsere Mandanten, sondern auch durch externe Instanzen bestätigt. Das Wirtschaftsmagazin WirtschaftsWoche listet NÄTHER | KRÜGER | PARTNER als TOP Kanzlei im Medizinrecht (2025).

 

Diese Auszeichnung unterstreicht unseren Anspruch, Ihnen als Fachanwälte für Medizinrecht für Patienten die bestmögliche Vertretung zu bieten.

 

Wir klären für Sie, ob Ansprüche bestehen und wie diese durchgesetzt werden können, zunächst außergerichtlich, und wenn nötig, mit Nachdruck vor Gericht. Die Durchsetzung einer angemessenen Entschädigung für Behandlungsfehler durch das Krankenhaus oder von Ansprüchen gegen niedergelassene Ärzte erfordert Expertise, die wir Ihnen als Ihr Anwalt für Behandlungsfehler bieten. 

 

Wenn Sie einen groben Behandlungsfehler oder einen anderen Fehler vermuten, kontaktieren Sie uns für eine fundierte Ersteinschätzung.